Aktionsplan zu Fukushima

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Aktionsplan zu Fukushima

Am 11.03.2011 ereignete sich vor der Küste von Japan ein schweres Erdbeben mit anschließendem Tsunami. Im japanischen Kernkraftwerk Fukushima I (Daiichi) führte dies zu der größten Reaktorkatastrophe seit Tschernobyl (ausführlichere Informationen zu den Ereignissen in Fukushima und den in Deutschland daraus abgeleiteten Konsequenzen sind auf der Seite des BMU und der GRS abrufbar).
 
In Folge dieses Ereignisses wurden in Deutschland acht Kernkraftwerke vom Netz genommen und die erst im Dezember 2011 beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Das vom Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedete Atomgesetz sieht nun einen zeitlich gestaffelten Fahrplan für den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie vor, nach dem spätestens Ende 2022 die letzten Kernkraftwerke vom Netz gehen werden.

Die Ereignisse in Fukushima waren außerdem Anlass dafür, dass die baden-württembergischen Kernkraftwerke mehreren zusätzlichen Überprüfungen unterzogen wurden. Als Ergebnis dieser Überprüfungen wurde den baden-württembergischen Kernkraftwerken einerseits ein hohes Sicherheitsniveau bestätigt, andererseits wurden Empfehlungen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit ausgesprochen.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg dringt auf eine möglichst rasche und vollständige Bearbeitung der Empfehlungen.

Im Folgenden werden die durchgeführten Überprüfungen kurz erläutert und der daraus abgeleitete Aktionsplan des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg dargestellt.

Sicherheitsüberprüfungen nach Fukushima

Die baden-württembergischen Kernkraftwerke wurden im Zeitraum von März 2011 bis März 2012 insgesamt drei Sicherheitsüberprüfungen mit ähnlichen Fragestellungen unterzogen (vgl. Abbildung): Einer Untersuchung durch die Expertenkommission Baden-Württemberg, der Sicherheitsüberprüfung der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK-SÜ) sowie dem EU-Stresstest.

 
Zeitliche Einordnung der Robustheitsüberprüfungen der baden-württembergischen Kernkraftwerke
Zeitliche Einordnung der Robustheitsüberprüfungen der baden-württembergischen Kernkraftwerke

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Untersuchung durch die Expertenkommission des Landes Baden-Württemberg
Sicherheitsüberprüfung durch die Reaktor-Sicherheitskommission
EU-Stresstest

Aktionsplan des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Baden-Württemberg: