Wassergefährdende Stoffe

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Wassergefährdende Stoffe

Die meisten Stoffe, mit denen in Industrie und Gewerbe oder im privaten Bereich umgegangen wird, sind wassergefährdend, z.B. Öle, Lösemittel, Säuren, Laugen, Salze. Wenn sie auslaufen und in Boden, Grundwasser oder Oberflächengewässer gelangen, können sie diese schädigen, ein Fischsterben verursachen oder sogar die Trinkwassernutzung beeinträchtigen. Eine Liste der wassergefährdenden Stoffe und ihre Einstufung in Wassergefährdungsklassen ist im Internet beim Umweltbundesamt einzusehen.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Öltanks, Tankstellen, Lager) müssen so gestaltet sein und so betrieben werden, dass Vorsorge gegen das Austreten wassergefährdender Stoffe durch sicheren Einschluss getroffen ist. Ergänzend sind Auffangvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen vorzusehen, um im Falle von Leckagen zu verhindern, dass die Stoffe in ein Gewässer gelangen. Bestimmte Arbeiten an den Anlagen dürfen nur von „WHG-Fachbetrieben“ ausgeführt werden. Die Anlagen sind sowohl vom Betreiber als auch von Sachverständigen zu überwachen bzw. zu prüfen. Dennoch auftretende Schadensfälle sind der zuständigen Wasserbehörde bzw. der nächsten Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen.

Die Anforderungen für die verschiedenen Anlagen ergeben sich aus den §§ 62-63 Wasserhaushaltsgesetz, §§ 25-25b Wassergesetz Baden-Württemberg und der Anlagenverordnung - VAwS Baden-Württemberg. Diese Rechtsvorschriften stehen auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.

Die Anlagen sind in Baden-Württemberg nicht anzeigepflichtig, ggf. sind jedoch Eignungsfeststellungen oder bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise erforderlich. Informationen zum neuen Wasserhaushaltsgesetz und der geplanten Umstellung der VAwS auf Bundesrecht finden Sie im Bereich Rechtsvorschriften.

Die Technischen Regeln für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (TRwS) werden von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) herausgegeben.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) führt als Servicefunktion für alle Bundesländer eine Liste der anerkannten Sachverständigenorganisationen zur Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Ein Merkblatt mit den Anerkennungsgrundsätzen für Sachverständigenorganisationen ist dort ebenfalls eingestellt.

Alles Wissenswerte bei der Planung einer Ölheizungsanlage enthält das Serviceportal des Landes "service-bw".

Auskunft zu weiteren Fragen erhalten Sie bei der Wasserbehörde Ihres Land- oder Stadtkreises.

 
Weitere Webseiten
Rechtsvorschriften

 
Weitere Infos im Internet:
Umweltbundesamt
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)
Liste der anerkannten Sachverständigenorganisationen (LANUV NRW)
Merkblatt mit den Anerkennungsgrundsätzen für Sachverständigenorganisationen [PDF, 266 KB] (LANUV NRW)
Serviceportal des Landes (service-bw)

 
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