Neue Liste der Technischen Baubestimmungen in Baden-Württemberg veröffentlicht

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Neue Liste der Technischen Baubestimmungen in Baden-Württemberg veröffentlicht



Baden-Württemberg27.06.2012Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat heute (27. Juni 2012) die neue Liste der Technischen Baubestimmungen Baden-Württembergs veröffentlicht. Die Technischen Baubestimmungen dienen zur Erfüllung der Grundsatzanforderungen der Landesbauordnung, die vorrangig die Sicherheit baulicher Anlagen betreffen. Die Liste umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Bautenschutz, zum Gesundheitsschutz und zu den Planungsgrundlagen.

Die Technischen Baubestimmungen müssen von allen am Bau Beteiligten bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen beachtet und eingehalten werden. Von den in der Liste aufgeführten Technischen Baubestimmungen darf nur abgewichen werden, wenn den Grundsatzanforderungen der Landesbauordnung auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird.

Mit der neuen Liste werden die wesentlichen europäischen Planungs- und Ausführungsnormen, die so genannten Eurocodes, bauaufsichtlich bekannt gemacht und ein weiterer wesentlicher Schritt auf dem Weg zur europäischen Harmonisierung im Bereich des Bauwesens vollzogen. Da die bislang gültigen nationalen Normen bereits weitgehend an die europäischen Normen angepasst waren, stellt die Umstellung zwar keinen Paradigmenwechsel dar. Dennoch ist die Umstellung eine große Herausforderung für Architekten, Tragwerksplaner, Prüfingenieure, Bauausführende, Behörden und die anderen am Bau Beteiligten. Zum einen ist der Umfang des europäischen Regelwerks beachtlich, zum anderen gibt es strukturelle Unterschiede zwischen dem nationalen und dem europäischen Werk.

Aufgrund der absehbaren Herausforderung haben die obersten Baurechtsbehörden der Länder bereits Mitte der neunziger Jahre die Anwendung der Vorversionen der europäischen Normen und zum 1. Januar 2011 die Anwendung der bis dahin veröffentlichten Endversionen der europäischen Normen ermöglicht und die am Bau beteiligten interessierten Kreise über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten.

Mit der von der Mehrzahl der betroffenen interessierten Kreise unterstützten Konzentration auf die europäischen Normen ab dem 1. Juli 2012 werden die Nachteile aufgehoben, die die parallele Gültigkeit verschiedener Normenwerke mit sich bringt. Nicht zuletzt wird die Konzentration auf ein Normenwerk auch die Weiterentwicklung der Normen wesentlich erleichtern.

Die jetzt veröffentlichten Technischen Baubestimmungen treten am 1. Juli 2012 in Kraft. Auch in den meisten anderen Bundesländern werden zu diesem Stichtag inhaltlich nahezu identische Listen gültig.

Die Liste der Technischen Baubestimmungen steht im Internet unter www.um.baden-wuerttemberg.de („Themen“  „Bauen“  „Bautechnik“) zum Download zur Verfügung.


Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

 
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