Meldepflichtiges Ereignis beim Kernkraftwerk Philippsburg 2: Befund an einem Schalter eines Notstromsystems

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Meldepflichtiges Ereignis beim Kernkraftwerk Philippsburg 2: Befund an einem Schalter eines Notstromsystems

Einstufung: Meldekategorie N (Normalmeldung)Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ - Ereignis hat keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung

Baden-Württemberg11.05.2012Bei einer Wiederkehrenden Prüfung am 4. Mai 2012 öffnete einer von zwei in Reihe geschalteten Schaltern eines Notstromsystems nicht. Der betroffene Schalter hat die Aufgabe die beiden dieselbetriebenen Notstromnetze zu trennen, um den ordnungsgemäßen Start des Notspeisediesels des zweiten Notstromnetzes zu gewährleisten. Die Ursachenklärung dauert noch an.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Vorsorglicher Austausch der Ansteuerungsbaugruppe und erfolgreiche Wiederholung der Wiederkehrenden Prüfung.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die Notstromversorgung der Anlage beinhaltet zwei vierfach redundante dieselbetriebene Notstromnetze. Im Anforderungsfall müssen bei zusätzlichem Ausfall des ersten Notstromnetzes die Schienen der beiden Notstromnetze voneinander getrennt werden. Um die Trennung zu gewährleisten, werden zwei in Reihe geschaltete Schalter geöffnet. Das Nichtöffnen des Schalters hätte keine Auswirkung gehabt, da ein zweiter Schalter in Reihe geschaltet war. Das Ereignis hat daher eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.


Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

 
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