Anpassung der Autarkieverordnung an EU-Recht

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Anpassung der Autarkieverordnung an EU-Recht

Franz Untersteller: „Unsinnigen Mülltourismus werden wir weiterhin verhindern“

Baden-Württemberg04.05.2012Anhörungsverfahren gestartet

„Die in der Autarkieverordnung festgeschriebene Verpflichtung, Hausmüll aus Baden-Württemberg ortsnah im Land verbrennen zu müssen, verhindert unsinnigen Mülltourismus durch ganz Deutschland und Europa, hat uns eine ökologisch hochwertige Entsorgungsinfrastruktur gebracht sowie zu Planungssicherheit und den bundesweit niedrigsten Abfallgebühren geführt. So etwas Wertvolles geben wir nicht auf“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller heute (4. Mai 2012) in Stuttgart. Durch eine Anpassung der Verordnung wolle das Umweltministerium die von der EU-Kommission im anhängigen Beschwerdeverfahren geltend gemachten rechtlichen Bedenken gegen die bisherige Regelung ausräumen. „Die EU-Kommission hat uns Hinweise gegeben, wie die Autarkieverordnung aus dem Jahre 1999 an aktuelles EU-Recht angepasst werden kann. Diese Hinweise greifen wir gerne auf und halten dabei an unseren bewährten Grundsätzen fest“, so der Umweltminister weiter.

„Wir werden alle betroffenen Verbände und Träger öffentlicher Belange an der Neufassung der Autarkieverordnung umfassend beteiligen und dabei Gelegenheit zur Stellungnahme geben“, teilte Minister Untersteller mit. Das Umweltministerium habe dazu heute eine Anhörung gestartet. „Unser Engagement für die Autarkie erfolgt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Gebühren für die Hausmüllentsorgung aufkommen müssen und dafür zu Recht einen höchstmöglichen Umweltstandard erwarten. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Anhörung ein positives Votum für unseren Verordnungsvorschlag ergeben wird.“ Ziel sei, dass die überarbeitete Autarkieverordnung zum 1. Juli 2012 in Kraft treten könne.

Ergänzende Informationen:

Das europäische Abfallrecht fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ein integriertes und angemessenes Netz von Anlagen zur Abfallbeseitigung und zur Verwertung von bestimmten Siedlungsabfällen zu treffen. Dadurch sollen solche Abfälle (insbesondere Hausmüll) vor allem ohne weite und die Umwelt belastende Transportwege entsorgt werden. Das Umweltministerium hatte dies schon 1999 in seiner „Autarkieverordnung“ geregelt, die baden-württembergische Entsorger verpflichtet, Abfälle in Anlagen in Baden-Württemberg zu entsorgen.

Die aktuelle EU-Abfallrahmenrichtlinie fordert, dass Abfälle effizient zur Gewinnung von Energie genutzt werden. Müllverbrennungsanlagen müssen für diese energetische Verwertung daher bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz einhalten. Die aus dem Jahr 1999 stammende baden-württembergische Autarkieverordnung muss an diese aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst werden. Außerdem wird das Umweltministerium einem Wunsch der EU-Kommission nachkommen und den Anwendungsbereich der von der Autarkie erfassten Abfälle an den europarechtlich definierten Begriff der „gemischten Siedlungsabfälle“ anpassen.

Mit Schreiben vom 27. Februar 2012 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die Autarkieverordnung des Landes Baden-Württemberg ihrer Auffassung nach nicht mit EU-Recht in Einklang zu bringen sei. Die Bundesrepublik Deutschland hat der Kommission am 25. April 2012 die vom Umweltministerium vorgesehenen Anpassungen und Klarstellungen der Autarkieverordnung mitgeteilt und angeregt, das Vertragsverletzungsverfahren ruhen zu lassen und nach den erfolgten Anpassungen und Klarstellungen einzustellen.



Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

 
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