Baden-Württemberg schließt Doppelvertrag zur Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfallentsorgung)

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Baden-Württemberg schließt Doppelvertrag zur Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfallentsorgung)

Franz Untersteller: „Die neuen Verträge bieten Verlässlichkeit ohne finanzielles Risiko. Für das Land und für die Wirtschaft im Land.“ Langfristige Partner in Bayern und in Hessen.

Baden-Württemberg23.04.2012Als Teil der anstehenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes Baden-Württemberg – Teilplan gefährliche Abfälle, hat Umweltminister Franz Untersteller heute (23.04.2012) mit den Geschäftsführern der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB), Dr. Richard Becker, sowie der Hessischen Industriemüll GmbH (HIM), Andreas Ellerkmann, Kooperationsvereinbarungen zur Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Baden-Württemberg unterzeichnet.
Die Vereinbarungen treten an die Stelle des sogenannten Hamburg-Vertrages mit der AVG mbH aus dem Jahr 1994, der Ende 2011 ausgelaufen ist.

„Mit den neuen Vereinbarungen“, so Umweltminister Untersteller, „sichern wir uns auch für den Fall eines Entsorgungsnotstandes im Land die nötigen Kapazitäten für die thermische Entsorgung gefährlicher Abfälle.“

Anders als beim Hamburg-Vertrag bestehe künftig ein Entsorgungsrecht, aber keine Entsorgungsverpflichtung mehr, führte Untersteller aus. Damit falle auch die bisher geltende Regelung über Ausgleichszahlungen bei fehlenden Liefermengen weg.
Franz Untersteller: „Die Vereinbarungen bieten Verlässlichkeit ohne finanzielles Risiko für das Land und sind ein wichtiger Baustein der langfristigen Entsorgungssicherheit für die Wirtschaft im Land.“

Die Betreiber der beiden Entsorgungsanlagen in Bayern und in Hessen, die GSB und die HIM, stellen jeweils ein Verbrennungskontingent von 10 000 Tonnen/a zur Verfügung. Dieses Kontingent kann von Unternehmen aus Baden-Württemberg acht Wochen nach einer Vorankündigung durch das Land in Anspruch genommen werden, wenn ansonsten ein Entsorgungsnotstand droht.

Die beiden Verträge haben eine Laufzeit von je 10 Jahren und verlängern sich automatisch um weitere 10 Jahre, wenn sie nicht nach halber Laufzeit gekündigt werden. Damit blieben dem Land auf jeden Fall ausreichende zeitliche Spielräume für neue Planungen.

Die GSB baut mit der Vereinbarung ihr Engagement in Baden-Württemberg aus: „Wir begrüßen die Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg“, sagte Dr. Richard Becker, Geschäftsführer der GSB¬ – Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH. „Mit einer Anlagenkapazität von über 200.000 Tonnen können wir der Wirtschaft des Landes eine umweltgerechte Entsorgung auf hohem sicherheitstechnischen Niveau bieten. Bereits 2011 haben wir für die optimale Beratung der Abfallerzeuger die SONDERABFALL SERVICE SÜDWEST GmbH in Baden-Württemberg gegründet.“

Bereits im Land aktiv ist auch die HIM. Der CEO der Indaver Deutschland GmbH und damit der HIM, Andreas Ellerkmann: „Unsere Erfahrung in der Entsorgung gefährlicher Abfälle, die langjährige gute Zusammenarbeit während der Laufzeit des Hamburg-Vertrages, die geographische Nähe und unsere bisherige Präsenz in Baden-Württemberg prädestinieren uns als Partner des Landes in Sachen Entsorgungssicherheit.

In Baden-Württemberg sind wir bereits mit unserer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage im Stuttgarter Hafen sowie als Betreiber der Sonderabfalldeponie in Billigheim seit 2000 aktiv, was sich auch auf den Bereich der Altlastensanierung erstreckt.“

Kurzzeitig, betonte Umweltminister Franz Untersteller, gebe es in Deutschland ausreichende Kapazitäten, so dass ein Sondermüllnotstand, wie er Anfang der 90er Jahre drohte, nicht in Sicht ist. Langfristig könne dies aber im europäischen Rahmen nicht sicher ausgeschlossen werden.
„Deshalb“, so Untersteller, „sind die ‚Entsorgungssicherheitsverträge‘ eine wichtige Vorsorge und Versicherung für schlechtere Zeiten.“

Im Gegenzug zu den Verbrennungskontingenten in Bayern und Hessen wird Baden-Württemberg bei Bedarf den Ländern Bayern oder Hessen auch helfen, ihre deponierbaren Abfälle in den baden-württembergischen Anlagen auf der Sonderabfalldeponie Billigheim sowie im Untertagebergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf unterzubringen.

Auf diese Weise entstehe ein länderübergreifendes Sicherungsnetz zur Entsorgung gefährlicher Abfälle, das dem Prinzip der Nähe im Sinne einer nachhaltigen Abfallwirtschaft Rechnung trage, sagte Minister Untersteller.

Informationen:

Gefährliche Abfälle sind:
Abfälle, die in einem höheren Maße als „normale“ Abfälle für den Menschen oder die Umwelt gefährlich sind. Sie können im direkten Kontakt für den Menschen gesundheitsschädlich sein (giftig oder ätzend für Augen, Haut oder Lunge etc.) oder gesundheitsschädliche Stoffe in die Umgebung abgeben (Gewässer, Grundwasser, Luft). In der Abfallverzeichnisverordnung sind alle gefährlichen Abfälle mit einem Sternchen („*“) aufgeführt.

Der Hamburg-Vertrag:
Gemäß § 13 Abs. 1 Landesabfallgesetz (LAbfG) hat das Land - zusammen mit den baden-württembergischen Erzeugern und Besitzern gefährlicher Abfälle – dafür zu sorgen, dass die gefährlichen Abfälle schadlos für Mensch und Umwelt beseitigt werden können. Zu diesem Zweck hat das Land 1994 und 1996 bestimmte Einrichtungen zur Entsorgung dieser Abfälle geschaffen bzw. vertraglich gebunden. Zum einen die Sonderabfalldeponie Billigheim für die Ablagerung von gefährlichen Abfällen und zum anderen die AVG in Hamburg. Damals benötigte die baden-württembergische Wirtschaft dringend Anlagen für die Beseitigung der gefährlichen Abfälle.
Der Vertrag mit der AVG enthielt eine Lieferverpflichtung von 20.000 Tonnen pro Jahr für thermisch zu behandelnde gefährliche Abfälle und ein Lieferrecht von 30.000 Tonnen. Der Vertrag endete am 31. Dezember 2011. In einigen Vertragsjahren musste das Land Geldbeträge an die AVG leisten, weil weniger als 20.000 Tonnen im Jahr geliefert worden waren. Die im Jahr 1994 geschaffene Kooperation mit der Firma AVG in Hamburg trug wesentlich dazu bei, dass das Land Baden-Württemberg die Standortsuche für eine Sonderabfallverbrennungsanlage beenden konnte und damit Investitionen von mehreren hundert Millionen Euro vermied. Die Pönalstrafen, die das Land in der gesamten Vertragslaufzeit leisten musste, betrugen insgesamt etwa 10 Millionen Euro.

Abfallmengen:
In Baden-Württemberg fielen im Jahr 2009 über 1,76 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle an. Die Löwenanteile verteilen sich dabei auf Bau- und Abbruchabfälle und auf produktionsspezifische Abfälle

Entwurf des Teilplanes gefährliche Abfälle:
Aufgrund europarechtlicher und bundesrechtlicher Vorgaben muss jedes Bundesland Abfallwirtschaftspläne aufstellen (Art. 28, 30 AbfallrahmenRL; §§ 29 f. KrW-/AbfG bzw. §§ 30 bis 32 KrWG-neu). Für die gefährlichen Abfälle (früher als Sonderabfall bezeichnet) ist ein eigener Plan aufzustellen, da sie sich durch ihr Gefährdungspotential erheblich von den Siedlungsabfällen unterscheiden. Dieser Teilplan gefährliche Abfälle wurde im Entwurf am 17. April 2012 vom Kabinett gebilligt. Im Verfahren folgt nun die öffentliche Anhörung der Verbände, der Bürger und der Behörden.
Der Entwurf des Teilplanes umfasst den Planungszeitraum bis 2021. Er enthält Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen sowie zu Art, Menge, Ursprung und Verbleib der gefährlichen Abfälle. Ausgehend vom Ist-Zustand werden die Entsorgungsstruktur und die sie tragenden Leitgedanken dargestellt. Daran schließt sich eine Mengenprognose (für 2016 und für 2021) und der Vergleich von Anlagenbestand und künftigem Anlagenbedarf an. Desweiteren werden die abfallwirtschaftlichen Ziele Baden-Württembergs dargestellt.

Entsorgungssicherheitsverträge:
Die Kooperationspartner HIM und GSB sichern dem Land jeweils eine jährliche Verbrennungskapazität von 10.000 Tonnen zu. Das Lieferrecht steht den baden-württembergischen Abfallerzeugern zu und greift im Notfall, d. h. wenn der Abfallerzeuger seine gefährlichen Abfälle nicht mehr zu marktüblichen Preisen in Deutschland verbrennen lassen kann. Für diesen Fall garantieren die Kooperationspartner die Annahme dieser Abfälle zu Preisen, wie sie auch im eigenen Bundesland von den Abfallerzeugern verlangt werden.
Die vertraglich zugesicherte Kapazität von insgesamt 20.000 Tonnen pro Jahr entspricht der bisher über den Liefervertrag mit der Anlage AVG in Hamburg abgedeckten Menge. Eine Verpflichtung geht weder das Land noch die baden-württembergische Wirtschaft ein. Die Entsorgungssicherheitsverträge sind ein „Bonus“ für die baden-württembergische Wirtschaft. Sie sollen dem Land ohne jede Lieferverpflichtung das einseitige Recht zubilligen, im Falle eines künftigen Entsorgungsengpasses für gefährliche Abfälle ein Lieferrecht zugunsten der baden-württembergischen Industrie in die dortigen Sonderabfallverbrennungsanlagen geltend machen zu können.

Der Entwurf des Teilplans gefährliche Abfälle ist im Netz nachlesbar: www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/93201/

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

 
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