Nachrüstung der deutschen Zwischenlager
Kerntechnische Anlagen, zu denen auch die Zwischenlager gehören, verfügen über ein umfassendes Sicherungs- und Schutzkonzept. Die in diesem Konzept festgelegten Sicherungsmaßnahmen, die auf einer Vielzahl unterschiedlicher Szenarien basieren, werden regelmäßig überprüft. Dabei stimmen sich das BMU, das BfS, die atomrechtlichen Landesbehörden, die Betreiber sowie die Innenbehörden von Bund und Ländern eng ab. Als Ergebnis dieser Überprüfungen haben sich die Betreiber und die Landesbehörden auf die bauliche Nachrüstung der Zwischenlager verständigt. Damit sollen die Sicherheitsmaßnahmen in der nächsten Zeit optimiert werden.
Betroffen sind alle Zwischenlager, d.h. die standortnahen an den Kernkraftwerken (auch in Philippsburg und Neckarwestheim) und die zentralen Zwischenlager in Gorleben, Ahaus und Lubmin. Die Kosten dafür tragen die jeweiligen Betreiber.