Meldepflichtiges Ereignis beim Kernkraftwerk Philippsburg 2

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Meldepflichtiges Ereignis beim Kernkraftwerk Philippsburg 2

Befund an einem Lager eines Ventilators

Baden-Württemberg06.02.2012Einstufung: Meldekategorie N (Normalmeldung)
Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ - Ereignis hat keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung

Bei einer routinemäßigen Schwingungsprüfung an einem Ventilator für die Unterdruckhaltung im Reaktorgebäude wurden am 28. Januar 2012 im Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 erhöhte Schwingungswerte an einem Lager festgestellt. Bei der Inspektion des Lagers wurde ein Verschleiß an dem Lager festgestellt. Für die Unterdruckhaltung wurde ein redundanter Ventilator in Betrieb genommen.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Beide Lager des Ventilators wurden ausgetauscht.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Das System der Unterdruckhaltung im Reaktorgebäude ist zur Einhaltung definierter Raumluftzustände, definierter Unterdrücke und zur Rückhaltung von luftgetragenen radioaktiven Partikeln im Reaktorgebäude erforderlich. Der betroffene Ventilator ist einer von drei Ventilatoren des Systems für die Unterdruckhaltung. Im bestimmungsgemäßen Betrieb ist nur ein Ventilator im Einsatz. Das Ereignis hat deshalb eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.



Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

 
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