Anhörung zum Windenergieerlass gestartet

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Anhörung zum Windenergieerlass gestartet

Umweltminister Franz Untersteller: „Leitlinie für den Bau von Windkraftanlagen bringt uns unseren energiepolitischen Zielen einen großen Schritt näher“

Baden-Württemberg23.12.2011Entwurf im Internet veröffentlicht

Umweltminister Franz Untersteller hat heute (23. Dezember 2011) in Stuttgart den „Windenergieerlass Baden-Württemberg“ zur Anhörung freigegeben. „Gemeinsam mit dem vorgesehenen Landesplanungsgesetz bringt uns der Windenergieerlass dem von der Landesregierung angestrebten Ziel, bis zum Jahr 2020 etwa zehn Prozent des Stroms im Land aus Windenergie bereit zu stellen, einen großen Schritt näher“, erklärte Minister Untersteller.

„Der Windenergieerlass bietet allen am Verfahren zur Planung, Genehmigung und Bau von Windkraftanlagen Beteiligten eine praktisch orientierte Handreichung“, so Untersteller weiter. Er liefere damit sowohl den betroffenen Behörden als auch Planern, Kommunen, Investoren sowie Bürgerinnen und Bürgern eine einheitliche Grundlage, die die Planung und den Bau von Windkraftanlagen erleichtern werde.

Der Umweltminister betonte die besondere Bedeutung einer frühzeitigen Einbeziehung der Öffentlichkeit bereits in den sehr frühen Planungsphasen. Entsprechend sei auch der nun vorliegende Entwurf des Windenergieerlasses sowohl an betroffene Interessenverbände und Behörden versandt worden sowie im Internet auf der Homepage des Umweltministeriums www.um.baden-wuerttemberg.de verfügbar. „Die Nutzung der Windenergie braucht das Miteinander aller Beteiligten“, erklärte Franz Untersteller.

Informationen:
Der gemeinsame Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft „Windenergieerlass Baden-Württemberg“ fasst die mit dem Bau von Windkraftanlagen zu beachtenden planerischen und rechtlichen Anforderungen zusammen und gibt eine Richtschnur für vorhandene Auslegungsspielräume vor.

Der Entwurf des Erlasses wurde an über 70 Verbände, Interessengruppen und Behörden versandt. Bis zum 10. Februar 2012 besteht die Möglichkeit, Anregungen zu dem geplanten Windenergieerlass vorzutragen. Nach Prüfung der eingegangenen Anregungen kann der Windenergieerlass voraussichtlich Ende März in Kraft treten. Für die nachgeordneten Behörden (insbesondere für die für die Genehmigung von Windkraftanlagen regelmäßig zuständigen Immissionsschutzbehörden oder die Naturschutzbehörden) ist der Erlass verbindlich. Für die Regionalverbände, Gemeinden und sonstigen Träger der Planungshoheit bietet der Erlass eine Hilfestellung für die Planung.



Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

 
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