»Von der Interessenkollision zum Ausgleich – die Praxis der artenschutzrechtlichen Prüfung«

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»Von der Interessenkollision zum Ausgleich – die Praxis der artenschutzrechtlichen Prüfung«

Jahrestagung der Landesarbeitsgemeinschaft der Naturschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) und dem Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN), Regionalgruppe Baden-Württemberg
Anmelde-Nr. 34 FGL (2012)
Termin 09.05.2012
Ort Karlsruhe, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) (Landkreis Karlsruhe)
Teilnehmerkreis ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte der Stadt- und Landkreise
Tagungsleitung Fritz-Gerhard Link
Teilnehmerzahl 80
Beginn
Ende
Zurück
 
 
Die Errichtung von baulichen Anlagen für Siedlungen, Verkehrsinfrastruktur oder zur Nutzung der erneuerbaren Energien beansprucht Flächen und damit Lebensräume mit deren Arteninventar. Gleichzeitig ist die Erhaltung des Naturerbes notwendig. Das zeigen auch zahlreich bestehende Vorgaben wie das interna-tionale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), die europäische bzw. nationale Biodiversitätsstrategie oder der baden-württembergische Aktionsplan Biologische Vielfalt. Ökologische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ethische Gründe untermauern die Bedeutung der Artenvielfalt.
Es gilt, die genannten Eingriffe planerisch so zu gestalten, dass die Beeinträchtigungen für Lebensräume und Arten gemindert oder ausgeglichen werden. Dies erfordert ein breit gefächertes Wissen und nicht zuletzt gute Kenntnisse über lokale Populationen und deren Lebensstätten vor Ort. Die gutachterlich wirkenden Naturschutzbeauftragten beraten hierbei die Fachplaner und leisten einen wichtigen Dienst zur Entwicklung von Kompensations- oder CEF*-Maßnahmen.
Die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und der Einsatz digitaler Informationsdienste helfen, das umfassende Know-how für die jeweiligen Fragestellungen optimal zu nutzen.


* Artenschutzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung

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