»Von der Interessenkollision zum Ausgleich – die Praxis der artenschutzrechtlichen Prüfung«
Es gilt, die genannten Eingriffe planerisch so zu gestalten, dass die Beeinträchtigungen für Lebensräume und Arten gemindert oder ausgeglichen werden. Dies erfordert ein breit gefächertes Wissen und nicht zuletzt gute Kenntnisse über lokale Populationen und deren Lebensstätten vor Ort. Die gutachterlich wirkenden Naturschutzbeauftragten beraten hierbei die Fachplaner und leisten einen wichtigen Dienst zur Entwicklung von Kompensations- oder CEF*-Maßnahmen.
Die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und der Einsatz digitaler Informationsdienste helfen, das umfassende Know-how für die jeweiligen Fragestellungen optimal zu nutzen.
* Artenschutzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung