»Artenschutz der Bauleitplanung: Wege zur Konfliktlösung«

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft   English  

»Artenschutz der Bauleitplanung: Wege zur Konfliktlösung«

Fachseminar in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dem Berufsverband der Landschaftsökologen (BVDL)
Anmelde-Nr. 14 FGL (2012)
Termin 14.03.2012
Ort Stuttgart-Vaihingen, Regierungspräsidium Stuttgart, Großer Sitzungssaal (E 020) (Stadtkreis Stuttgart)
Teilnehmerkreis Vertreter von Städten und Gemeinden, Umweltbeauftragte sowie Mitarbeiter von Planungsbüros und Regionalverbänden, Landschaftsplaner, Biologen, Geographen und andere Fachplaner
Tagungsleitung Fritz-Gerhard Link
Teilnehmerzahl 50
Beginn
Ende
Tagungsgebühr € 50.– (mit Mittagessen), (Kassenzeichen 8875650004016)
Zurück
 
14 FGL Artenschutz Bauleitplanung 14....   [PDF, 388.19 KB]
Die Umwidmung von Freiflächen auch im Zuge der Innenentwicklung erfordert im Rahmen der Bauleitplanung eine zwingende Auseinandersetzung mit artenschutzrechtlichen Vorgaben. Das nationale Naturschutzrecht geht dabei auf Vorgaben der EU zurück. Die Umsetzung des Artenschutzes wird jedoch dadurch erschwert, dass die gemeinschaftlichen Regelungen im Kontext des »Zugriffs- oder Vollzugsartenschutzes« entwickelt wurden, so
dass die Planung zwangläufig auf das einzeln zu schützende Objekt abstellen muss.
Sowohl für die planende Gemeinde als auch für die Fachplaner stellt sich deshalb zur Vermeidung der »Vollzugsunfähigkeit« der Bauleitplanung die Frage, wie und unter welchen Voraussetzungen artenschutzrechtliche Konflikte gelöst werden können. Um Fragen der Beeinträchtigungs-, Störungs- und Zerstörungverbote klären zu können, bedarf es einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). Die saP erfordert von Planern, naturschutzfachliche Untersuchungen und Bewertungen durchzuführen. Diese verlangen neben speziellen Kenntnissen des Planers eine besondere Rücksicht beim Verfahrensmanagement.
Ziel des Seminars ist es, auf Basis von Erfahrungen verschiedener Bauleitplanungen Handlungshilfen für die Planungspraxis zu vermitteln.

Schwerpunkte
  • Verfahrensmanagement artenschutzrechtlicher Anforderungen in der Kommune;
  • Zusammenspiel von Bauleitplanungsrecht und artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen;
  • Untersuchungsumfang und -tiefe in Prüfprogrammen;
  • Lösungspotenziale durch CEF-Vermeidungsmaßnahmen.


Seitenanfang Seite drucken

Startseite Baden-Württemberg: