»Artenschutz der Bauleitplanung: Wege zur Konfliktlösung«
dass die Planung zwangläufig auf das einzeln zu schützende Objekt abstellen muss.
Sowohl für die planende Gemeinde als auch für die Fachplaner stellt sich deshalb zur Vermeidung der »Vollzugsunfähigkeit« der Bauleitplanung die Frage, wie und unter welchen Voraussetzungen artenschutzrechtliche Konflikte gelöst werden können. Um Fragen der Beeinträchtigungs-, Störungs- und Zerstörungverbote klären zu können, bedarf es einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). Die saP erfordert von Planern, naturschutzfachliche Untersuchungen und Bewertungen durchzuführen. Diese verlangen neben speziellen Kenntnissen des Planers eine besondere Rücksicht beim Verfahrensmanagement.
Ziel des Seminars ist es, auf Basis von Erfahrungen verschiedener Bauleitplanungen Handlungshilfen für die Planungspraxis zu vermitteln.
Schwerpunkte
- Verfahrensmanagement artenschutzrechtlicher Anforderungen in der Kommune;
- Zusammenspiel von Bauleitplanungsrecht und artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen;
- Untersuchungsumfang und -tiefe in Prüfprogrammen;
- Lösungspotenziale durch CEF-Vermeidungsmaßnahmen.