Unternehmen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg  

Unternehmen

Wenn Unternehmen von Hochwasser betroffen ist, kann der Schaden schnell existenzbedrohend werden. Die Wirtschaft ist daher eines der vier „Schutzgüter“, auf die das Hochwasserrisikomanagement abzielt. Dabei spielt die Eigenvorsorge der Unternehmen eine entscheidende Rolle, nicht nur bei der Sicherung wirtschaftlicher Werte, sondern auch bezüglich der der anderen Schutzgüter – menschliche Gesundheit, Umwelt und Kulturgüter.
Mit einem betrieblichen Hochwasserrisikomanagement werden Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht und beugen finanziellen Verlusten vor. Besonders Betriebe, die unter die Regelungen der IVU-Richtlinie bzw. der Störfallverordnung fallen oder mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, müssen dafür sorgen, dass bei Hochwasser keine zusätzlichen Risiken für Menschen und Umwelt entstehen.

Schritte zum betrieblichen Hochwasserrisikomanagement
  1. Informieren Sie sich über die Risiken!
  2. Überlegen Sie, welche Schäden in Ihrem Betrieb / an Ihren Anlagen auftreten können
  3. Sorgen Sie vor, um das Eindringen von Wasser zu vermeiden
  4. Sorgen Sie vor für den Fall, dass Wasser in das Betriebsgelände eintritt
  5. Entwickeln Sie einen Krisenmanagementplan
  6. Sichern Sie Ihr Unternehmen finanziell ab!
 
Seitenanfang


1. Informieren Sie sich über die Risiken!
  • Liegen Ihr Betrieb oder einzelne Anlagen des Betriebs in einem Gebiet, das möglicherweise von Hochwasser betroffen ist? Wie hoch sind die möglichen Wasserstände? Diese Informationen können Sie den Gefahrenkarten bzw. der interaktiven Gefahrenkarte entnehmen.
  • Sind Gefahren aus der Vergangenheit bekannt, die sich aus hohen Strömungsgeschwindigkeiten ergeben? Diese sind maßgeblich für die Kräfte, die auf Anlagen oder mobile Schutzwände wirken. Je höher die Strömungsgeschwindigkeit, desto höher ist zudem die Gefahr durch Treibgut.
  • Bestand bei vergangenen Hochwassern Gefahr durch Eisgang?
  • Kam es in der Vergangenheit zu Starkregen, der zu Hochwasser oder Sturzfluten führte? Bedenken Sie bei der Beurteilung dieser Gefahr auch, dass extreme Wetterereignisse durch den Klimawandel zunehmen werden.
  • Welches sind die möglichen Eintrittspfade des Wassers?
    • Eintritt von Oberflächenwasser, z. B. wenn ein Fluss über die Ufer tritt
    • Eintritt durch die Abwasserkanalisation
    • Eintritt durch andere Kanalsysteme, z.B. Kühlwasser
    • Anstieg des Grundwasserpegels.
  • Wenn Ihr Betrieb durch eine Hochwasserschutzanlage (Deich, Schutzmauer, Rückhaltebecken) geschützt ist, bedenken Sie, dass diese für ein „Bemessungshochwasser“ ausgelegt ist und keine hundertprozentige Sicherheit garantiert. Informationen über das Bemessungshochwasser erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Darüber hinaus zeigen Ihnen die „geschützten Bereiche“ in der interaktiven Gefahrenkarte , welchen Verlauf das Hochwasser nehmen kann, wenn die Schutzanlagen versagen oder – dies ist bei „HQextrem“ der Fall – überflutet werden.
  • Wie sind die Vorlaufzeiten? Wieviel Zeit steht zur Verfügung, um Maßnahmen treffen zu können? Bei einem großen Flusshochwasser beträgt die Vorwarnzeit oft mehrere Tage, bei kleineren Flüssen oder Sturzfluten ist sie wesentlich kürzer. Dies beeinflusst die Wahl der Vorsorgemaßnahmen erheblich. Die Vorwarnzeit für Ihre Region können  Sie der Anlage 1 in den Hinweisen zu den Wasserstands- und Abflussvorhersagen der Hochwasservorhersagezentrale der LUBW entnehmen. Wasserstandsvorhersagen für rund 90 Pegel in Baden-Württemberg und Frühwarnungen für kleine Einzugsgebiete finden Sie bei der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg.
 
Seitenanfang


2. Überlegen Sie, welche Schäden in Ihrem Betrieb / an Ihren Anlagen auftreten können.
  • Können Anlagen überspült werden und dadurch Schäden für Menschen oder Umwelt entstehen, beispielsweise durch Gefahrstoffe oder wassergefährdende Stoffe?
  • Können betrieblich relevante Bereiche oder Anlagen betroffen sein?
  • Können Rohrleitungen abreißen?
  • Können sich Behälter oder Tanks verformen oder leckschlagen? Können dabei Stoffe austreten, die die Umwelt oder Menschen gefährden?
  • Können Behälter forttreiben?
  • Können Kabel zur Energieversorgung oder Steuerung von Anlagen abreißen?
  • Können Armaturen abgerissen oder beschädigt werden?
Bedenken Sie auch die Schäden, die von „außerhalb“ kommen, z. B. durch den Ausfall von Trafostationen bzw. der Energieversorgung, der Wasserversorgung oder den Ausfall von Kläranlagen.
 
Seitenanfang


3. Sorgen Sie vor, um das Eindringen von Wasser zu vermeiden.
  • Anheben des Geländeniveaus. Dies ist eine sichere Möglichkeit zur Vermeidung von Schäden durch Hochwasser, die jedoch aufgrund des Aufwands meistens nur für Neuanlagen in Frage kommt.
  • Eindeichung bzw. Aufstellen von Schutzwänden. Bedenken Sie, dass diese immer nur für ein bestimmtes Bemessungshochwasser ausgelegt sind und treffen Sie auch Vorsorge für den Fall, dass das Hochwasser den Schutzdeich oder die Schutzwand übersteigt oder beschädigt.
  • Kanalverschlüsse. Mit geeigneten Rückschlagklappen kann das Eindringen von Wasser in das betriebliche Kanalsystem verhindert werden. Allerdings kann auch kein Wasser mehr abgeleitet werden. Ggfs. sind Speicher zur Zwischenlagerung der betrieblichen Abwässer und des Regenwassers vorzusehen.
  • Muss die Stromversorgung auch im Hochwasserfall gewährleistet sein, sollte sie über eine Notstromversorgung (Notstromgenerator mit Dieselaggregat) sichergestellt werden. Für die Gas- und Wasserversorgung ist eine Klärung mit den jeweiligen Versorgern erforderlich.
  • Auch die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Druckluft, Stickstoff, Kühlwasser und Kraftstoff sollte bei Bedarf durch ausreichende Speicherung gewährleistet werden.

Temporäre (mobile) Maßnahmen:
Sind dauerhafte Hochwasserschutzeinrichtungen nicht realisierbar ihre Installation bzw. Nachrüstung unverhältnismäßig aufwändig, können mobile Systeme zum Einsatz kommen. Sie eignen sich allerdings nur bei ausreichender Vorwarnzeit, weil sie im Hochwasserfall erst aufgebaut werden müssen. Zudem sind die eher leichten Konstruktionen anfälliger für Schäden.
Bei mobilen Elementen wird zwischen einem planmäßigen und notfallmäßigen Hochwasserschutz unterschieden: Planmäßig sind die Systeme, für die von vornherein Einrichtungen eingeplant und Vorkehrungen getroffen werden, z.B. Torsysteme oder aufklappbare Bürgersteige. Für sie müssen bauliche Maßnahmen getroffen und die Systeme gelagert werden. Wichtig sind die regelmäßige Überprüfung, Wartung und Übungen. Auf dem Markt sind auch automatische und teilautomatische Systeme erhältlich.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Einsatz von mobilen Elementen für den planmäßigen Hochwasserschutz des Bayerischen Landesamts für Umwelt.

Nicht planmäßige eingesetzte Systeme sind z.B. Sandsäcke, Stellwände oder Behältersysteme, aus denen provisorisch und ortsungebunden Schutzanlagen errichtet werden können. Ihr Einsatz ist zeit- und personalintensiv und nur erfolgversprechend, wenn häufig Übungen durchgeführt werden.
Ausführliche Informationen über die verschiedenen Systeme, maximale Stauhöhe, Kosten und Personalbedarf sind im Merkblatt zum mobilen Hochwasserschutz vom Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK) erhältlich (das pdf bietet nur eine Übersicht, das komplette Merkblatt ist kostenpflichtig).

Wichtig: Planen Sie den Einsatz von Feuerwehr und anderen Hilfsorganisationen für Ihr Unternehmen nicht ohne Absprachen ein! Die Hilfskräfte werden bei Hochwasser an vielen Stellen gebraucht und die Rettung von Menschenleben hat immer Priorität! Koordinieren Sie Ihre Krisenmanagementplanung mit den Planungen der Kommune, um im Hochwasserfall eine effektive Zusammenarbeit sicherzustellen.
 
Seitenanfang


4. Sorgen Sie vor für den Fall, dass Wasser in das Betriebsgelände eintritt.
In manchen Fällen ist es nicht möglich, das Eintreten von Wasser durch Schutzeinrichtungen zu verhindern, z.B. wenn die Vorwarnzeit zu kurz ist (Starkregen), Wasser durch Kanäle eindringt oder die Schutzanlagen überflutet oder beschädigt werden. In anderen Fällen – zum Beispiel bei Lagerflächen im Freien – ist es wirtschaftlich nicht vertretbar. Daher müssen immer auch Vorkehrungen für den Fall getroffen werden, dass Betriebsbereiche überflutet werden. Dann ist dafür zu sorgen, dass Risiken für Menschen und Umwelt sowie der wirtschaftliche Schaden minimiert werden, indem alle gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffe und die betrieblich relevanten Anlagen außerhalb des betroffenen Bereichs untergebracht oder hochwassersicher installiert werden.
Maßnahmen
  • Bringen Sie Chemikalienlager und relevante Prozessanlagen grundsätzlich in einem ausreichenden Niveau oberhalb des maximal zu erwartenden Wasserstandes (Wasserlinie) an. Diesen können Sie den interaktiven Gefahrenkarten entnehmen: Er entspricht „HQ extrem“ (also einem Hochwasser, das statistisch gesehen weniger als einmal pro hundert Jahren eintritt).
  • Vermeiden Sie, wenn möglich, die Nutzung des Untergeschosses.
  • Verwenden Sie für Hochwasser zugelassene Tanks, um Verformungen oder Beschädigungen durch Wasserdruck oder Treibgut zu verhindern.
  • Sichern Sie Tanks vor Auftrieb durch eine feste Verankerung in der Bodenplatte und/oder Decke.
  • Ordnen Sie Entlüftungsrohre oberhalb der Wasserlinie an.
  • Dichten Sie überflutungsgefährdete Befüllanschlüsse ab (Entfernen der Abdichtung nur während des Befüllvorgangs) und führen Sie andere Öffnungen, die unterhalb der Wasserlinie liegen, wasserdicht aus.
  • Die Installation von Verschlussventilen direkt am Tank verhindert, dass im Fall der Beschädigung einer Rohrleitung der Tankinhalt nachströmen kann.
  • Befestigen Sie Rohrleitungen auf der gesamten Länge.
  • Ordnen Sie Hauptschalter und Verteilnetze oberhalb der Wasserlinie an.
  • Bringen Sie bei im Freien stehenden Druckbehältern eine Erdschicht auf.
  • Sichern Sie im Freien stehende Anlagen gegen Beschädigungen durch Treibgut oder Eisgang, z. B durch Leitbleche.
  • Eine Installation von Tanks auf Gerüsten kann sinnvoll sein, um zu verhindern, dass das Wasser die Tanks erreicht. In diesem Fall müssen jedoch die Gerüste vor Beschädigungen durch Treibgut oder Eisgang geschützt werden.
Detaillierte Informationen finden Sie im Bericht Schutz von neuen und bestehenden Anlagen und Betriebsbereichen gegen natürliche,
umgebungsbedingte Gefahrenquellen, insbesondere Hochwasser
des Umweltbundesamtes.
 
Seitenanfang


5. Entwickeln Sie einen Krisenmanagementplan.
Im Fall eines Hochwassers muss alles schnell gehen. Daher ist wichtig, die möglichen Gefahren vorab zu durchdenken, Vorsorgemaßnahmen umzusetzen und Abläufe und Zuständigkeiten für den Hochwasserfall zu klären. Wenn in Ihrem Unternehmen ein Umweltmanagementsystem besteht, ist die Integration des betrieblichen Hochwasserrisikomanagements sinnvoll.
Die Krisenmanagementplanung ist nicht nur für große Unternehmen wichtig. Auch kleinen und mittleren Unternehmen hilft eine systematische Vorbereitung auf den Hochwasserfall, existenzbedrohende Schäden zu vermeiden. Der Aufwand ist in der Regel vergleichsweise gering.

Wichtige Punkte der Krisenmanagementplanung
  • Krisenstab: Im Hochwasserfall soll schnell ein Krisenstab eingerichtet werden, der die nötigen Informationen sammelt, bewertet und nötige Maßnahmen wie den Aufbau mobiler Schutzwände oder die Auslagerung von Gefahrstoffen einleitet und die Kommunikation mit Externen wie der Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Ver- und Entsorgern oder Kommunen bzw. Behörden sicherstellt.
  • Regelung der zeitnahen Information aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das richtige Verhalten bei Überflutung: Wegen möglicher Verletzungen durch Treibgut dürfen sich keine Personen im Überschwemmungsbereich aufhalten! Keinesfalls dürfen Personen ins Kellergeschoss oder in eine Tiefgarage gehen. Im Wasser stehende Fahrzeuge dürfen nicht bewegt werden – es besteht die Gefahr, dass die Autos aufschwimmen und die Personen sich nicht mehr retten können!
  • Abläufe und Zuständigkeiten: Alle Abläufe von der Information über die Hochwassersituation über den Abtransport relevanter Anlagen aus dem Gefahrenbereiche bis zur Reinigung überschwemmter Bereiche nach dem Hochwasser sollten eindeutig geklärt sein.
  • Informationswege, innerbetrieblich, aber auch zu Behörden, Feuerwehr, Energieversorger, Lieferanten von Betriebsmitteln …
  • Lagerkapazitäten für Chemikalien: Für die Auslagerung von Chemikalien oder wassergefährdenden Stoffen müssen Lagermöglichkeiten bereitgehalten werden, in die sie bei drohendem Hochwasser transportiert werden können.
  • Lagerkapazitäten für Lagergut und Anlagenteile.
  • Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge (Fuhrpark und PKW der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), die aus dem gefährdeten Bereich entfernt werden müssen.
  • Transportkapazitäten für die Auslagerung von Chemikalien und anderem Lagergut. Im Hochwasserfall müssen kritische Stoffe, Anlagen und Teile schnell abtransportiert werden können.
  • Bevorratung von mobilen Schutzeinrichtungen, Aufbau von Know-how zu ihrer Nutzung, regelmäßige Überprüfung und Wartung
  • Bevorratung von Pumpen und Schläuchen, um im Fall einer Leckage Flüssigkeiten aus beschädigten Behältern absaugen zu können.
  • Beachten sie
  • Nachsorge: Nach einem Hochwasser steht oft viel Arbeit an: Die Schäden müssen überprüft und behoben werden, Gebäude und Anlagen gereinigt, mobile Schutzeinrichtungen entfernt und – je nach System – fachgerecht entsorgt werden. Achtung! Ein zu frühes Auspumpen von Kellerräumen birgt die Gefahr, dass das Gebäude aufschwimmt! Sorgen Sie für die nötigen Entsorgungskapazitäten und erstellen Sie Vorschriften für den Hygiene-und Gesundheitsschutz. Zu beachten ist besonders die Gefahr von Schimmelbildung.
Stimmen Sie Ihr betriebliches Hochwasserrisikomanagement mit den Behörden, Feuerwehr und anderen Hilfseinrichtungen ab. Proben Sie den Ernstfall und bessern Sie bei Bedarf nach.

Detaillierte Informationen finden Sie im Bericht Bericht Schutz von neuen und bestehenden Anlagen und Betriebsbereichen gegen natürliche,
umgebungsbedingte Gefahrenquellen, insbesondere Hochwasser
des Umweltbundesamtes.
 
Seitenanfang

6. Sichern Sie Ihr Unternehmen finanziell ab!
Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer, wie Sie sich gegen Hochwasserschäden finanziell absichern können oder bilden Sie finanzielle Rücklagen.

 
 
Seitenanfang Seite drucken

Baden-Württemberg: