Umweltministerium gibt Leitlinien zur Qualitätssicherung bei oberflächennaher Geothermie heraus
Tiefenbegrenzung bei stockwerksübergreifenden Bohrungen vor der Aufhebung
29.09.2011Genau sechs Wochen nach dem Verbot sogenannter stockwerksübergreifender Bohrungen bei der oberflächennahen Geothermie, hat Umweltminister Franz Untersteller heute (29. September 2011) angekündigt, das Verbot bald wieder aufzuheben. Das teilte er am Nachmittag im Umweltausschuss des Landtags mit. Nach der Aufhebung ist es grundsätzlich wieder möglich, bei Erdwärmesonden-Bohrungen tiefer als nur bis zum ersten Grundwasserleiter zu bohren.
Vorangegangen waren intensive Verhandlungen mit der Geothermiebranche und der Versicherungswirtschaft, in denen es unter anderem um einen ausreichenden Versicherungsschutz der Bohrfirmen ging, insbesondere für den Fall, dass Schäden an umliegenden Häusern in Folge einer Bohrung auftreten und die Schuldfrage zunächst nicht eindeutig zu klären ist.
Das Umweltministerium hatte einen verschuldensunabhängigen Versicherungsschutz zur Bedingung für die Aufhebung der Tiefenbegrenzung gemacht. Umweltminister Untersteller: „Nur die Unternehmen, die einen solchen Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro nachweisen können, werden künftig die Freigabe für eine stockwerksübergreifende Bohrung erhalten. Wir wollen dafür sorgen, dass unbeteiligte Dritte möglichst schnell entschädigt werden und nicht erst nach einem langen Rechtsstreit.“
Bohrunternehmen müssen zudem über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro Deckungssumme verfügen.
Neben dem umfassenderen Versicherungsschutz verlangt das Umweltministerium künftig von der Branche auch die Einhaltung höherer Qualitätsstandards als bisher. Gerade bei den letzten Schadensfällen in Leonberg sei es zu gravierenden Nachlässigkeiten seitens des Bohrunternehmens gekommen, die sich so nicht wiederholen dürften, erklärte Umweltminister Untersteller. Das Ministerium habe deshalb Leitlinien zur Qualitätssicherung Erdwärmesonden erarbeitet, die kommende Woche an die unteren Wasserbehörden (Landratsämter, Stadtkreise) verschickt werden.
„Die Leitlinien sind verbindlich“, betonte der Umweltminister, „und deren Einhaltung wird genau überwacht“.
In den Leitlinien werden unter anderem die fachlichen und formalen Anforderungen an die Bohrunternehmen und das Bohrpersonal definiert. Wer zum Beispiel als Bohrgeräteführer arbeiten will, muss neben einer Fachausbildung eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der oberflächennahen Geothermie nachweisen sowie die Teilnahme an Fort- oder Weiterbildungen.
Auch Vorgaben zum Bohrverfahren und zur Ausrüstung auf der Bohrstelle stehen in den Leitlinien. Ebenso werden Anforderungen an die Baustoffe formuliert.
Besonderen Wert legt das Umweltministerium auf die einwandfreie Abdichtung des Bohrlochs bei stockwerksübergreifenden Arbeiten. Die Verbindung zweier Grundwasserleiter, also die mangelhafte Abdichtung, war die Ursache zum Beispiel für die Schäden in Leonberg. Bei künftigen Bohrungen muss zum einen eine externe und unabhängige Kontrolle stattfinden, außerdem ist der Abdichtungsvorgang exakt und dem vorhandenen geologischen Untergrund gemäß durchzuführen. Dazu ist die Abdichtung künftig lückenlos automatisch zu überwachen und zu dokumentieren.
„Damit entschärfen wir ein entscheidendes Risiko bei Bohrungen über mehrere Grundwasserleiter hinweg“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Insbesondere die externe und unabhängige Überwachung wird bei Bohrungen in schwierigem geologischen und hydrogeologischen Untergrund zu einem höheren und verlässlicheren Qualitätsniveau führen“, zeigte sich Untersteller überzeugt.
Fraktionsübergreifend begrüßte der Umweltausschuss die Leitlinien zur Qualitätssicherung und das Bemühen der Landesregierung um mehr Zuverlässigkeit und Qualität bei der oberflächennahen Geothermie. Unter den genannten Bedingungen sei die zeitnahe Aufhebung der Tiefenbegrenzung richtig.
Der Minister erinnerte die Branche an die Erstellung des versprochenen umfassenden Schulungskonzeptes für Bohrgeräteführer und Sachverständige und an die Einrichtung einer Notfallhotline für Bohrunternehmen, wo diese schnell Beratung und Hilfe bekommen bei Problemen auf der Bohrstelle.
Wenn beides geschehen sei, stehe der Aufhebung der Tiefenbegrenzung nichts mehr im Weg.
Die Geothermieunternehmen hätten es jetzt in der Hand, durch die strenge Einhaltung der festgelegten Qualitätsstandards eine breite Nutzung der Geothermie auch in Zukunft zu ermöglichen.
„Für die Branche und die baden-württembergische Wirtschaft, aber auch im Interesse der Energiewende, bei der wir die Geothermie brauchen, ist das von großer Bedeutung“, so der Umweltminister.