Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Wärmegesetz Baden-Württemberg

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Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Wärmegesetz Baden-Württemberg



Das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWärmeG) regelt die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden in Baden-Württemberg. Es wurde im November 2007 verabschiedet und trat am 1. Januar 2008 in Kraft.
Neue Wohngebäude, für welche das Bauverfahren im Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2008 eingeleitet wurde, müssen die Vorgaben des EWärmeG für Neubauten einhalten.
Am 1. Januar 2009 trat das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG des Bundes in Kraft, welches im Bereich der Neubauvorhaben das Landesgesetz ablöste.
Für Wohngebäude im Bestand gilt das EWärmeG aber weiterhin und verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 Eigentümer von Wohngebäuden, die ihre Heizungsanlage austauschen, zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Den gesamten Erfahrungsbericht finden Sie unter Informationsmaterial

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Erneuerbare Energien für Altbauten
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