Tiefenbohrungen für das Geothermiekraftwerk Brühl freigegeben
Minister Untersteller: Land wird alles dafür tun, um Schäden von Bürgern und deren Eigentum fernzuhalten
18.07.2011Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) hat am
15. Juli 2011 die Tiefenbohrungen für das Geothermiekraftwerk Brühl freigegeben. Zwar begrüßte Umweltminister Franz Untersteller diese Entscheidung heute (18. Juli 2011) in Stuttgart als wichtigen Beitrag für den erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien, betonte jedoch zugleich die Rolle des Landes als Anwalt der Bürger: „Es muss alles uns Mögliche getan werden, um den Sorgen und Ängsten der Brühler Bevölkerung gerecht zu werden“.
„Wir dürfen die großen Potenziale der tiefen Geothermie nicht leichtfertig verschenken“, erläuterte der Minister für Umwelt, Klima und Energie mit Blick auf den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Energiewende müsse der Fokus verstärkt auch auf die Energiequellen gerichtet werden, die eine vom Wetter und der Tageszeit unabhängige Versorgung bieten könnten. Hierzu könne auch die tiefe Geothermie einen wichtigen Beitrag leisten. Es sei an der Zeit, in Baden-Württemberg weitere Anlagen erfolgreich ans Netz zu bringen, erklärte Franz Untersteller. Der Landesregierung sei es dabei völlig klar, dass auch die Erfahrungen aus den Ereignissen in Landau oder Basel entsprechend berücksichtigt werden müssten. „Es ist erklärtes Ziel des Landes, Schäden von den Bürgern und deren Eigentum fernzuhalten“. Daher habe der Betreiber zahlreiche Auflagen zu beachten und beispielsweise regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Das LGRB als zuständige bergrechtliche Behörde habe außerdem eine schrittweise Genehmigung vorgesehen, bei der die Erkenntnisse aus einem bestimmten Bohrabschnitt für den jeweils folgenden Genehmigungsschritt berücksichtigt werden. Damit werde eine kontinuierlich verbesserte fundierte Entscheidungsgrundlage gewährleistet.
Hintergrund-Informationen:
Zum Projekt Brühl ist ein Petitionsverfahren anhängig, über welches der Petitionsausschuss noch nicht entschieden hat. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat jedoch nach erfolgtem Bericht des Umweltministeriums mit Schreiben vom 04.07.2011 den Petenten mitgeteilt, dass die Freigabe der Tiefenbohrungen nicht bis zur Beschlussfassung des Petitionsausschusses aufgeschoben werden könne, da sie mit öffentlichen und privaten Belangen vereinbar seien und der Betreiber einen Rechtsanspruch auf Freigabe der Bohrungen habe.
Am 06.07.2011 fand beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unter Beteiligung des LGRB und des Abgeordneten Kern MdL mit Vertretern der Bürgerinitiative Brühl ein Informationsgespräch statt. Das Gespräch diente insbesondere dem Austausch und der Erörterung der Argumente der Bürgerinitiative gegen das Geothermiekraftwerk Brühl. Seitens des Umweltministeriums wurde hierbei unter anderem nochmals an die Vorschläge des Betreibers erinnert, der sich beispielsweise einen Begleitkreis für das Projekt vorstellen könnte, in dem sich Vertreter aus der Brühler Bürgerschaft einbringen und dort unmittelbar alle Fragen der Bürger erörtert werden könnten.