Franz Untersteller begrüßt die Entscheidung des Petitionsausschusses zur Windkraftanlage in Ingersheim

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Franz Untersteller begrüßt die Entscheidung des Petitionsausschusses zur Windkraftanlage in Ingersheim



Baden-Württemberg14.07.2011Mit der Entscheidung des Petitionsausschusses, der Petition betroffener Bürgerinnen und Bürger nicht abzuhelfen, stehe dem Bau der Windkraftanlage – vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung des Landtags und möglicher Rechtsmittel - nichts mehr im Weg, betonte Umweltminister Franz Untersteller am Nachmittag.
„Wir brauchen neue Windkraftanlagen, um die Energiewende zu schaffen. Und der Anlagenstandort Ingersheim ist dafür geeignet.“

Vorangegangen seien ausführliche Prüfungen und Gespräche über die rechtliche Zulässigkeit der Anlage. Diese hätten eindeutig ergeben, dass das geplante Windrad in einem ausgewiesenen Vorranggebiet für die Errichtung solcher Anlagen stehe und dass es in Abwägung aller Vor- und Nachteile gebaut werden dürfe.

Ausdrücklich begrüßte Untersteller, dass der Betreiber der Anlage, die Energiegenossenschaft Ingersheim, zugesichert hat, sich um den Artenschutz im Einzugsbereich der Windkraftanlage intensiv zu bemühen. Entsprechende Auflagen des Landratsamtes Ludwigsburg seien konkretisiert worden. So habe sich die Energiegenossenschaft verpflichtet, in den nächsten Jahren durch regelmäßige Begehungen in den Monaten von August bis Oktober, den Herbstzug der Fledermäuse zu beobachten und die Zahl der möglicherweise durch den Rotor erschlagenen Tiere (auch Vögel) zu dokumentieren. Jährlich muss der Betreiber Bericht über die „Schlagopfer“ erstatten. Gemeinsam mit dem Landratsamt muss dann gegebenenfalls darüber nachgedacht werden, wie der Betrieb der Anlage optimiert werden kann.
Mit diesen Auflagen werde den artenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung getragen, sagte Untersteller.

Die Anregung des Petitionsausschusses und des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) in einem Monitoringprogramm erstmals umfassende Daten über den Vogel- und Fledermauszug in Baden-Württemberg zu sammeln und auszuwerten, bezeichnete der Umweltminister als richtigen und wichtigen Ansatz. Solche Daten könnten für die künftige Planung und artenschutzrechtliche Prüfung von Windkraftanlagen von großem Wert sein.

Informationen:
Die Windkraftanlage auf der Gemarkung Ingersheim ist die erste des Landkreises. Sie wird bei senkrecht stehendem Rotor eine Gesamthöhe von knapp 180 Metern haben. Ihre Nennleistung liegt bei 2000 KW. Die nächst gelegene Wohnbebauung ist rund 700 m entfernt, der nächste landwirtschaftliche Betrieb 450 m.
Die Energiegenossenschaft beantragte im Mai 2010 die Genehmigung für Bau und Betrieb der Anlage. Mitte Januar 2011 erteilte das Landratsamt Ludwigsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung.


Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

 
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