Demonstrationsvorhaben

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Demonstrationsvorgaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger

 Was wird gefördert:
Gefördert werden Investitionen für nicht am Markt eingeführte Techniken, deren Entwicklungsphase abgeschlossen ist und die für den vorgesehenen Einsatzbereich, in der vorgesehenen Größenordnung oder hinsichtlich der vorgesehenen Kombination bekannter Komponenten erstmalig zur Anwendung kommen. Schwerpunkte bilden der Einsatz von erneuerbaren Energien und Maßnahmen für die effiziente Energienutzung.

Wer wird gefördert:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
Ebenso Städte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

Wie wird gefördert:
Zuschuss zu den förderfähigen Investitionsmehrkosten.

Information zur Bewerbung:
Die Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an das

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Postfach 10 34 39
70029 Stuttgart

zu richten.

Termine für die Einreichung der Anträge sind
der 29. Juli, der 29. November und der 29. Januar eines Jahres.

Anfragen bitte per E-Mail an


EFRE-Projektbeispiele

Energieträger statt Viehfutter
Nahwärmenetz Oberopfingen

Downloads

Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Demonstrationsvorhaben [PDF, 912,81 KB]
De-minimis-Erklärung UM [PDF, 117.13 KB]

Hinweis: Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet und wird Ihnen ab KW 25 wieder zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen

Projektberichte


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Ansprechpartner
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Bruno Lorinser
Telefon: 0711 126-1227
 
 
 

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