Demonstrationsvorgaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger
Was wird gefördert:Gefördert werden Investitionen für nicht am Markt eingeführte Techniken, deren Entwicklungsphase abgeschlossen ist und die für den vorgesehenen Einsatzbereich, in der vorgesehenen Größenordnung oder hinsichtlich der vorgesehenen Kombination bekannter Komponenten erstmalig zur Anwendung kommen. Schwerpunkte bilden der Einsatz von erneuerbaren Energien und Maßnahmen für die effiziente Energienutzung.
Wer wird gefördert:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
Ebenso Städte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.
Wie wird gefördert:
Zuschuss zu den förderfähigen Investitionsmehrkosten.
Information zur Bewerbung:
Die Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an das
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Postfach 10 34 39
70029 Stuttgart
zu richten.
Termine für die Einreichung der Anträge sind
der 29. Juli, der 29. November und der 29. Januar eines Jahres.
Anfragen bitte per E-Mail an poststelle[at]um.bwl.de
EFRE-Projektbeispiele
Energieträger statt Viehfutter
Nahwärmenetz Oberopfingen
Downloads
Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Demonstrationsvorhaben [PDF, 912,81 KB]
De-minimis-Erklärung UM [PDF, 117.13 KB]
Hinweis: Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet und wird Ihnen ab KW 25 wieder zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen
Projektberichte
zurück
