Förderprogramm Bioenergiedörfer
Was wird gefördert:
- aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden,
- aus bisher ungenutzter KWK-Wärme,
- aus bisher ungenutzter Abwärme oder
- aus bestehenden regenerativ betriebenen Heizanlagen stammen.
Ergänzend kann Wärme auch
- aus solarthermischen Anlagen oder
- aus Anlagen zur Nutzung tiefer Geothermie stammen.
Wer wird gefördert:
Ebenso Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.
Wie wird gefördert:
Die Gesamtfinanzierung muss gesichert und mit der Förderung ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet sein.
Nicht förderfähig sind Ersatzinvestitionen und Prototypen. Bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes, sind diese vorrangig zu nutzen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit im Einzelfall keine anderen Regelungen getroffen sind.
Information zur Bewerbung:
- Ersatz fossiler Energieträger
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Kosteneffizienz
- Qualität der Planung
- Vorbildfunktion.
Für 2013 gelten folgende Antragsfristen: 26.04., 12.07. und 31.10.2013