Förderprogramm Bioenergiedörfer

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Förderprogramm Bioenergiedörfer

Was wird gefördert:

Gefördert werden Investitionen im Rahmen von Vorhaben, bei denen die Wärmeversorgung von Gemeinden, Städten sowie Orts- oder Stadtteilen überwiegend durch den Einsatz von Bioenergie, auch in Kombination mit anderen erneuerbaren Energien gedeckt wird. Die Wärme soll dabei überwiegend, 

 - aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden,
 - aus bisher ungenutzter KWK-Wärme,
 - aus bisher ungenutzter Abwärme oder
 - aus bestehenden regenerativ betriebenen Heizanlagen stammen.

Ergänzend kann Wärme auch 

 - aus solarthermischen Anlagen oder
 - aus Anlagen zur Nutzung tiefer Geothermie stammen.

Wer wird gefördert:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Ebenso Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

Wie wird gefördert:

Zuschuss bis zu höchstens 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Höhe der Zuwendungen je Einzelmaßnahme ist auf maximal 100.000 Euro begrenzt.

Die Gesamtfinanzierung muss gesichert und mit der Förderung ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet sein.

Nicht förderfähig sind Ersatzinvestitionen und Prototypen. Bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes, sind diese vorrangig zu nutzen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit im Einzelfall keine anderen Regelungen getroffen sind.

Information zur Bewerbung:

Die vorhandenen Mittel werden ausgeschrieben, um die sich Projektträger mit ihren Vorhaben bewerben können. Alle drei Monate werden die bis zum jeweiligen Stichtag eingegangenen Anträge bewertet und innerhalb eines Monats erfolgt die Auswahl und Entscheidung für eine Förderung. Für Bewertung und Auswahl der Anträge wird ein Beirat mit Vertretern der Verbände, der Verwaltung und der Wissenschaft hinzugezogen. Wesentliche Kriterien für eine erfolgreiche Teilnahme sind: 

 - Ersatz fossiler Energieträger
-  Energie- und Ressourceneffizienz
- Kosteneffizienz
- Qualität der Planung
 - Vorbildfunktion.

Für 2013 gelten folgende Antragsfristen: 26.04., 12.07. und 31.10.2013

Baden-Württemberg: