Das Land gewährt Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben des Hochwasserschutzes von öffentlichem Interesse. Die Voraussetzungen und Fördertatbestände können der aktuellen
Förderrichtlinie Wasserwirtschaft entnommen werden. Vorhaben des Hochwasserschutzes sind insbesondere der Bau von Hochwasserrückhaltebecken, Gewässerausbau, Objektschutz zur Optimierung und die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten.