Landtag berät in zweiter Lesung über Novellierung des Wasserentnahmeentgelts
Tanja Gönner appelliert an Unternehmen in gewässerschonende Kühltechniken zu investieren
28.07.2010Der Landtag berät heute (28. Juli 2010) in zweiter und damit abschließender Lesung über eine von Umweltministerin Tanja Gönner eingebrachte Novellierung des sogenannten Wasserpfennigs. Die aus der seit 1988 erhobenen Abgabe erzielten jährlichen Einnahmen des Landes beliefen sich bislang auf bis zu 85 Millionen Euro. Etwa die Hälfte davon entfiel auf die Energieversorgungsunternehmen, die zur Kühlung ihrer Kraftwerke aus Rhein und Neckar große Mengen Wasser entnehmen. Im Vorfeld der Beratungen appellierte die Ministerin an die Unternehmen, die das Oberflächenwasser der Gewässer des Landes nutzten, in gewässerschonende Technologien zu investieren. Bedingt durch den Klimawandel müssen wir davon ausgehen, dass es künftig in den Sommermonaten vermehrt zu temperaturkritischen Situationen in den Gewässern des Landes kommen kann. Über den Umstieg auf moderne Umwelttechniken kann weitere Vorsorge getroffen werden. Zuletzt hatte sich im Jahr 2003 die Situation derart zugespitzt, dass einzelne Kraftwerke ihre Leistung drosseln mussten, um weniger von dem über die Kühlung zusätzlich aufgeheizten Wasser in die Flüsse zurück zu leiten. Vor zwei Wochen waren die Temperaturen in Rhein und Neckar erneut bereits nahe dem für die Flüsse kritischen Wert von 28 Grad Celsius Wassertemperatur geklettert. Wir haben aus solchen Entwicklungen gelernt und wollen mit der Novellierung des Wasserpfennigs finanzielle Anreize für Ökoinvestitionen schaffen, so Gönner.
Nach dem Gesetzentwurf solle der Wasserentnahmetarif um bis zu 25 Prozent ermäßigt werden, wenn Unternehmen beispielsweise in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen investierten. Der Wärmeeintrag in die Gewässer vermindert sich dadurch deutlich, erläuterte Umweltministerin Gönner. Bei einem konventionellen Kraftwerk gelangten dagegen bis zu zwei Drittel der eingesetzten Energie als Abwärme mit dem Kühlwasser in die Flüsse. Das kann sich in einem heißen Sommer gravierend negativ auf die Gewässerqualität und die Ökosysteme auswirken. Für diesen Sommer könne nach den aktuellen Prognosen allerdings Entwarnung gegeben werden. Die Flüsse seien zwischenzeitlich auf etwa 20 Grad abgekühlt. Durch die im August kühleren Nächte sei eine erneute Erwärmung auf kritische Werte nicht mehr zu erwarten. Es geht jetzt darum mögliche Vorsorge für die kommenden Jahre zu treffen, so Gönner.
Einen Tarifnachlass könnten Unternehmen nach der Novellierung des Wasser-entnahmeentgelts auch für Investitionen in Ökoprojekte wie der Gewässerrenaturierung oder den Bau von Fischtreppen und Laichplätzen erhalten. Damit werde gleichzeitig den nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie gestiegenen gewässerökologischen Anforderungen Rechnung getragen. Eine Ermäßigung sollen außerdem zertifizierte Betriebe des produzierenden Gewerbes bekommen, die durch ein Umweltmanagementsystem einen sparsamen Einsatz des von ihnen verwendeten Grundwassers gewährleisten würden. Mit dem Ökobonus wird das Umweltengagement von Unternehmen honoriert, so Gönner. Im Zuge der Novellierung sollen die Tarifregelungen außerdem vereinfacht werden. Die Leitlinien waren Rechts- und Planungssicherheit sowie mehr Transparenz und weniger Bürokratie, so Ministerin Gönner. Für die öffentlichen Wasserversorger soll die Abgabe von bisher 5,113 Cent auf 5,1 Cent abgerundet werden. Es ist damit sichergestellt, dass auf die Verbraucher keine höhere Belastung zukommt, so Gönner.
Die Neuregelungen sollen nach Beschlussfassung durch den Landtag am heutigen Nachmittag zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Wasserentnahmeentgelts im Internet unter:
http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1538/
Informationen über die Situation der Gewässer im Land unter:
http://www2.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/abt4/fliessgewaesser/daten/index.htm