Gebiete (Gewässerabschnitte) mit signifikantem Hochwasserrisiko

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg  

Gebiete (Gewässerabschnitte) mit signifikantem Hochwasserrisiko

Bereits seit 2003 werden in Baden-Württemberg alle in Frage kommenden Gewässerabschnitte daraufhin überprüft, ob ein signifikantes Hochwasserrisiko vorliegt. Dabei wird in der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos abgeschätzt, ob an einem Gewässerabschnitt bei Hochwasser erhebliche Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und/oder wirtschaftliche Tätigkeiten auftreten können.
Die folgende Karte zeigt die Gebiete (Gewässerabschnitte) mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko in Baden-Württemberg:
Gebiete bzw. Gewässerabschnitte mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko in Baden-Württemberg

Auswirkung für Bürgerinnen und Bürger
Die Ermittlung der Gewässerabschnitte mit signifikantem Hochwasserrisiko gibt eine erste Information darüber, wo in Baden-Württemberg mit größeren Hochwasserereignissen und Schäden gerechnet werden muss. In diesen Bereichen ist die Eigenvorsorge besonders wichtig. Für diese Gewässerabschnitte werden dann die Risiken vertieft untersucht.
Die konkreten Gefahren und Risiken vor Ort sind in den Hochwassergefahrenkarten bzw. den Hochwasserrisikokarten dargestellt.
Mehr zum Thema Eigenvorsorge hier.

Weitere Informationen

Methodik
Die Schritte im Hochwasserschutz und der Hochwasserrisikomanagementplanung beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in Projekten des Landes Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäische Union bis 2015 erarbeitet werden. Die Methodik, wie die Gebiete (Gewässerabschnitte) mit signifikantem Hochwasserrisiko in Baden-Württemberg bestimmt worden sind, finden Sie rechts unter "Infomaterial".

Internationale Flussgebiete Rhein und Donau
In der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) sowie in der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) arbeiten Baden-Württemberg und andere Flussanlieger gemeinsam daran mögliche Risiken durch Hochwasser zu minimieren. Auch bei der Bestimmung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko kooperieren die beteiligten Staaten und Bundesländer miteinander. Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und die Bestimmung der potenziell signifikanten Gebiete finden Sie unter:
                                                  Internationales Flussgebiet Rhein (IKSR)
                                                  Internationales Flussgebiet Donau (IKSD)
Rechtsgrundlagen
Die Überprüfung auf ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko beruht auf Artikel 4 der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, der in § 73 Wasserhaushaltsgesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Die Tatsache, dass Flüsse über kommunale, Landes- und nationale Grenzen hinweg fließen, erfordert ein koordiniertes Vorgehen, um die Risiken durch Hochwasser auf breiter Ebene zu minimieren. Mit dem Hochwasserrisikomanagement führt Baden-Württemberg die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie auf Landesebene ein. Somit spielen rechtliche Vorschriften auf europäischer, nationaler und Landesebene Hand in Hand.

Die Hochwasserstrategie und das Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg beruhen auf
der  EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL)
dem Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (WHG)
dem Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).


Seitenanfang Seite drucken

Baden-Württemberg: