Gebiete (Gewässerabschnitte) mit signifikantem Hochwasserrisiko
Die folgende Karte zeigt die Gebiete (Gewässerabschnitte) mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko in Baden-Württemberg:
Auswirkung für Bürgerinnen und Bürger
Die Ermittlung der Gewässerabschnitte mit signifikantem Hochwasserrisiko gibt eine erste Information darüber, wo in Baden-Württemberg mit größeren Hochwasserereignissen und Schäden gerechnet werden muss. In diesen Bereichen ist die Eigenvorsorge besonders wichtig. Für diese Gewässerabschnitte werden dann die Risiken vertieft untersucht.
Die konkreten Gefahren und Risiken vor Ort sind in den Hochwassergefahrenkarten bzw. den Hochwasserrisikokarten dargestellt.
Mehr zum Thema Eigenvorsorge hier.
Weitere Informationen
Methodik Die Schritte im Hochwasserschutz und der Hochwasserrisikomanagementplanung beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in Projekten des Landes Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäische Union bis 2015 erarbeitet werden. Die Methodik, wie die Gebiete (Gewässerabschnitte) mit signifikantem Hochwasserrisiko in Baden-Württemberg bestimmt worden sind, finden Sie rechts unter "Infomaterial".
Internationale Flussgebiete Rhein und Donau
In der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) sowie in der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) arbeiten Baden-Württemberg und andere Flussanlieger gemeinsam daran mögliche Risiken durch Hochwasser zu minimieren. Auch bei der Bestimmung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko kooperieren die beteiligten Staaten und Bundesländer miteinander. Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und die Bestimmung der potenziell signifikanten Gebiete finden Sie unter:
Internationales Flussgebiet Rhein (IKSR)
Internationales Flussgebiet Donau (IKSD)
Die Überprüfung auf ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko beruht auf Artikel 4 der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, der in § 73 Wasserhaushaltsgesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Die Hochwasserstrategie und das Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg beruhen auf
der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL)
dem Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (WHG)
dem Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).