Ministerrat gibt Entwurf für ein 'Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)' zur Anhörung frei
Tanja Gönner: Neue Rechtsgrundlage für künftige Förderung des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs
23.07.2010Der Ministerrat hat in seiner Sitzung in dieser Woche einen von Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner eingebrachten Entwurf für ein "Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz" gebilligt und damit Weg zur Anhörung freigegeben. "Mit dem Gesetz soll eine neue und verlässliche Rechtsgrundlage für die Förderung von Vorhaben des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs, die der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dienen, geschaffen werden", erklärte Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner heute (23. Juli 2010) in Stuttgart. Bislang war die Zuweisung von Bundesmitteln für diese Zwecke im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (Bundes-GVFG) geregelt, das im Zuge der Föderalismusreform I außer Kraft getreten ist. Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder von Seiten des Bundes statt dessen Ausgleichszahlungen nach dem so genannten Entflechtungsgesetz. Baden-Württemberg stünden so jährlich etwa 165 Millionen Euro zur Verfügung, so Gönner. "Das Entflechtungsgesetz schreibt allerdings die Zweckbindung der Bundesmittel für verkehrliche Projekte lediglich bis zum Ende des Jahres 2013 fest." Obwohl in den zurückliegenden Jahren bereits viele wichtige Verkehrsvorhaben der Städte, Landkreise und Gemeinden ganz wesentlich unterstützt werden konnten, sei der Investitionsbedarf in die kommunale Verkehrsinfrastruktur nach wie vor sehr hoch. "Es ist deshalb wichtig sicherzu-stellen, dass die Bundesmittel auch künftig für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse eingesetzt werden. Mit dem Gesetz schaffen wir die dafür für die Kommunen notwendige Planungssicherheit", erklärte Ministerin Gönner.
Der Gesetzentwurf sehe außerdem vor, dass künftig auch Radwege in kommunaler Baulast, Gemeindeverbindungsstraßen und Lärmschutzmaßnahmen an innerörtlichen Straßen ebenso wie die Erneuerung von Schienenverkehrswegen gefördert werden können, erläuterte Gönner. "Wir wollen die Gelegenheit nutzen und die Förderung breiter und flexibler aufzustellen. Damit tragen wir verstärkt den praktischen Bedürfnissen vor Ort und den Vorstellungen, dass die Zukunftssicherung von Mobilität einem ganzheitlichen Ansatz folgen muss, Rechnung", so Umwelt- und Verkehrsministerin Gönner. Am 31. Dezember 2019 werde der Bund die Kompensationszahlungen vollständig einstellen. Das Gesetz sei deshalb nicht befristet und solle auch über diesen Zeitpunkt hinaus im Rahmen der verfügbaren Landesmittel Grundlage für die Förderung kommunaler Verkehrsvorhaben sein.
Das Umwelt- und Verkehrsministerium wird in den nächsten Tagen die Verbandsanhörung einleiten. Noch in dieser Legislaturperiode soll der Gesetzentwurf im Landtag eingebracht werden.