Genehmigungen
![]() | Rechtsgrundlage von Genehmigungen Nach § 7 AtG werden seit dem Atomausstiegsgesetz aus dem Jahre 2002 für die Errichtung und den Betrieb der Kernkraftwerke keine Genehmigungen mehr erteilt. Genehmigungsverfahren werden weiterhin durchgeführt im Fall von wesentlichen Änderungen und der Stilllegung von Kernkraftwerken. Mehr |
![]() | Durchführung des Genehmigungsverfahrens Wie ein Genehmigungsverfahren zu erfolgen hat, ist in der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (AtVfV) geregelt. Mehr |
![]() | Rechtsgrundlage der Sicherung Hier finden Sie Informationen zur gesetzlichen Grundlage der Sicherung, die den Schutz kerntechnischer Anlagen vor Einwirkungen von außen und der Schutz nuklearen Materials vor Entwendung, Sabotage, unberechtigtem Zugriff und illegaler Weitergabe betrifft. Mehr |
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