Genehmigungen

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Genehmigungen

Hier finden Sie Informationen zu den Rechtsgrundlagen von Genehmigungen sowie zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens. Mit Rücksicht auf das hohe Gefährdungspotential, das aus einem Inventar an radioaktiven Stoffen resultiert, hat der Gesetzgeber die Genehmigungen an die Erfüllung strenger Bedingungen geknüpft.


Bild eines ParagraphenRechtsgrundlage von Genehmigungen
Nach § 7 AtG werden seit dem Atomausstiegsgesetz aus dem Jahre 2002 für die Errichtung und den Betrieb der Kernkraftwerke keine Genehmigungen mehr erteilt. Genehmigungsverfahren werden weiterhin durchgeführt im Fall von wesentlichen Änderungen und der Stilllegung von Kernkraftwerken.
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schematisches Bild einer GenehmigungDurchführung des Genehmigungsverfahrens
Wie ein Genehmigungsverfahren zu erfolgen hat, ist in der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (AtVfV) geregelt.
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Schemaskizze der Zugangsbereiche um ein KernkraftwerkRechtsgrundlage der Sicherung
Hier finden Sie Informationen zur gesetzlichen Grundlage der Sicherung, die den Schutz kerntechnischer Anlagen vor Einwirkungen von außen und der Schutz nuklearen Materials vor Entwendung, Sabotage, unberechtigtem Zugriff und illegaler Weitergabe betrifft.
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Weiteres Informationsmaterial zum Thema kann im Bereich Dokumente heruntergeladen werden.

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