Aufsicht

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Aufsicht

Die Aufsicht hat sicherzustellen, dass die Anlage in Übereinstimmung mit den Genehmigungen zugrunde liegenden Unterlagen errichtet wird und dass die sonstigen Bestimmungen der Genehmigungsbescheide und die Vorschriften des Atomrechts bei der Errichtung und im Betrieb beachtet werden.

Bild eines ParagraphenRechtsgrundlagen der Aufsicht
Dass kerntechnische Anlagen der staatlichen Aufsicht unterliegen, ist in § 19 des Atomgesetzes festgelegt. Die Aufsicht beginnt bei der Errichtung der Anlage und erstreckt sich über die gesamte Betriebszeit bis hin zur Stilllegung und endgültigen Beseitigung.
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schematisches Bild der KonzeptionAufsichtskonzeption
Hier finden Sie Informationen zur Aufsichtskonzeption, in der die programmatischen, methodischen und rechtlichen Grundlagen der Aufsicht beschrieben werden.
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Bild AufsichtsbeamteInspektionen in den Anlagen
Eine der Hauptaufgaben der Aufsichtsbehörde sind Inspektionen und Begehungen der kerntechnischen Anlagen vor Ort. Die Begehungen werden von Mitarbeitern der Aufsichtsbehörde und den zugezogenen Sachverständigen durchgeführt.
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Bild DatenblattSicherheitsüberprüfung
Die periodische Sicherheitsüberprüfung ist ein wichtiges Instrument der Aufsicht. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.
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Schemaskizze der Zugangsbereiche um ein KernkraftwerkSicherung
Der Schutz kerntechnischer Anlagen vor Einwirkungen von außen und der Schutz nuklearen Materials vor Entwendung, Sabotage, unberechtigtem Zugriff und illegaler Weitergabe ist ebenfalls ein zentraler Gegenstand der Überwachung, bei dem eng mit den Innen- und Polizeibehörden zusammenagearbeitet wird.
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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

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