Aufsicht
![]() | Rechtsgrundlagen der Aufsicht Dass kerntechnische Anlagen der staatlichen Aufsicht unterliegen, ist in § 19 des Atomgesetzes festgelegt. Die Aufsicht beginnt bei der Errichtung der Anlage und erstreckt sich über die gesamte Betriebszeit bis hin zur Stilllegung und endgültigen Beseitigung. Mehr |
![]() | Aufsichtskonzeption Hier finden Sie Informationen zur Aufsichtskonzeption, in der die programmatischen, methodischen und rechtlichen Grundlagen der Aufsicht beschrieben werden. Mehr |
![]() | Inspektionen in den Anlagen Eine der Hauptaufgaben der Aufsichtsbehörde sind Inspektionen und Begehungen der kerntechnischen Anlagen vor Ort. Die Begehungen werden von Mitarbeitern der Aufsichtsbehörde und den zugezogenen Sachverständigen durchgeführt. Mehr |
![]() | Sicherheitsüberprüfung Die periodische Sicherheitsüberprüfung ist ein wichtiges Instrument der Aufsicht. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema. Mehr |
![]() | Sicherung Der Schutz kerntechnischer Anlagen vor Einwirkungen von außen und der Schutz nuklearen Materials vor Entwendung, Sabotage, unberechtigtem Zugriff und illegaler Weitergabe ist ebenfalls ein zentraler Gegenstand der Überwachung, bei dem eng mit den Innen- und Polizeibehörden zusammenagearbeitet wird. Mehr |




