Überwachung der kerntechnischen Anlagen

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Überwachung der kerntechnischen Anlagen

Die Abteilung „Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat unter anderem die Aufgabe, die kerntechnischen Anlagen in Baden-Württemberg zu überwachen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Bereichen Aufsicht, Genehmigungen und Sicherung.


Bild AufsichtsbeamteAufsicht
Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung unterliegen die Kernkraftwerke, andere kerntechnische Anlagen sowie alle Einrichtungen, in denen ein Umgang mit radioaktiven Stoffen erfolgt, einer intensiven staatlichen Aufsicht.
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Bild GenehmigungGenehmigungen
Für die Erteilung atomrechtlicher Genehmigungen müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Eine zentrale Genehmigungsvoraussetzung ist u. a. die Forderung, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen sein muss.
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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

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