Landesregierung gibt Kormoranverordnung zur Anhörung frei
Tanja Gönner: Wir streben einen bestmöglichen Ausgleich zwischen den Interessen des Naturschutzes und der Fischerei an
02.03.2010Die Landesregierung hat gestern Abend den zwischen Naturschutz- und Fischereiverbänden umstrittenen Entwurf einer neuen Kormoranverordnung zur Anhörung freigegeben. "Wir streben einen bestmöglichen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen an und erhoffen uns von der Anhörung dafür wertvolle Anregungen", erklärte die neu in der Landesregierung für den Naturschutz zuständige Umweltministerin Tanja Gönner in Stuttgart. Der Kormoran ernährt sich von Fisch und verursacht teilweise erhebliche Schäden an heimischen Fischarten. Darunter befinden sich auch seltene und gefährdete Fischarten wie der Strömer und die auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten stehende Äsche.
Mit der neuen Verordnung sollen klare Vorgaben getroffen werden, innerhalb deren Rahmen eine Regulierung des Kormoranbestandes ermöglicht werden soll, erläuterte Gönner. In der Vergangenheit stießen behördliche Versuche, den Kormoranbestand zu vermindern, auf Seiten der Naturschützer auf teilweise erhebliche Kritik. "Es wird angesichts der auseinandergehenden Interessenlagen auch künftig kaum gelingen, einen Konsens zu finden. Dennoch ist es unser Bemühen eine Lösung zu finden, die von allen Seiten akzeptiert werden kann." So wolle man nicht rütteln am grundsätzlichen Verbot, Kormorane innerhalb europäischer Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, flächenhafter Naturdenkmale und befriedeter Bezirke abzuschießen, so Umweltministerin Gönner. In diesen Bereichen sollen so genannte Vergrämungsmaßnahmen, bei denen Kormorane getötet werden, auch weiterhin nur aufgrund von Ausnahmeentscheidungen der höheren Naturschutzbehörden nach sorgfältiger Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der Schutzzwecke und -ziele zulässig sein.
Das Anhörungsverfahren, bei dem Verbände und Behörden Stellung zu dem Verordnungsentwurf nehmen können, soll nach sechs Wochen abgeschlossen werden.