Notfallvorsorge
![]() | Anlageninterner Notfallschutz Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb einer Anlage getroffen werden, um eine Freisetzung radioaktiver Stoffe zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Mehr |
![]() | Anlagenexterner Notfallschutz In Baden-Württemberg erstellen die Regierungspräsidien die sog. Besonderen Katastropheneinsatzpläne in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen. Die Strahlenschutzexperten des UM beraten sie dabei in Fragen des Strahlenschutzes der Bevölkerung. Bei einem schweren Störfall oder Unfall in einem Kernkraftwerk ermittelt und bewertet das Radiologische Lagezentrum im UM die radiologische Lage und empfiehlt der Katastrophenschutzleitung Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Mehr |
![]() | Strahlenschutz-Vorsorge Auch unterhalb der Interventionsschwellen des Katastrophenschutzes kann bei einem kerntechnischen Unfall das Risiko stochastischer Strahlenschäden (z.B. Krebserkrankungen) für die Bevölkerung minimiert werden. Mehr |
![]() | Nachsorge Durch den illegalen Umgang mit radioaktiven Stoffen oder deren bewusstem Einsatz zu Straftaten können Gefahren entstehen. Mit diesen Gefährdungen befasst sich der Bereich der sogenannten „nuklearen Nachsorge“. In Baden-Württemberg wurde zur Stärkung der dafür notwendigen Kompetenz ein Netzwerk für die Strahlenschutzfachleute des Landes geschaffen, das den Namen „Kompetenzzentrum Strahlenschutz“ erhalten hat. Mehr |



