Notfallvorsorge

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Notfallvorsorge

Im radiologischen Notfallschutz arbeiten Katastrophenschutzbehörden, Strahlenschutzexperten und die atomrechtliche Aufsicht eng zusammen. Das Hauptziel ist die Vermeidung von radioaktiven Freisetzungen bei Störfällen in kerntechnischen Anlagen durch anlageninterne Notfallschutz-Maßnahmen. Für den unwahrscheinlichen Fall von schwerwiegenden Freisetzungen gibt es für die Umgebung Katastrophenschutzplanungen. Sollte ein solcher Fall eintreten, dann ist das Radiologische Lagezentrum im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) für die Ermittlung der radiologischen Lage zuständig. Es wird auch aktiv, wenn durch einen Unfall im Ausland bei uns zwar kein Katastrophenfall eintritt, aber im Rahmen der Strahlenschutzvorsorge dennoch Maßnahmen zum Schutz vor einer erhöhten Strahlenbelastung notwendig werden. Und auch für Fälle von kriminellem Umgang mit radioaktiven Substanzen oder Strahlern gibt es vorsorgende Maßnahmen.

Bild Besprechungszimmer mit LeinwändenAnlageninterner Notfallschutz
Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb einer Anlage getroffen werden, um eine Freisetzung radioaktiver Stoffe zu verhindern oder möglichst gering zu halten.
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Bild Lagezentrum NotfalluebungAnlagenexterner Notfallschutz
In Baden-Württemberg erstellen die Regierungspräsidien die sog. Besonderen Katastropheneinsatzpläne in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen. Die Strahlenschutzexperten des UM beraten sie dabei in Fragen des Strahlenschutzes der Bevölkerung. Bei einem schweren Störfall oder Unfall in einem Kernkraftwerk ermittelt und bewertet das Radiologische Lagezentrum im UM die radiologische Lage und empfiehlt der Katastrophenschutzleitung Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.
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Bild StrahlenschutzmessungStrahlenschutz-Vorsorge
Auch unterhalb der Interventionsschwellen des Katastrophenschutzes kann bei einem kerntechnischen Unfall das Risiko stochastischer Strahlenschäden (z.B. Krebserkrankungen) für die Bevölkerung minimiert werden.
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Bild Fernmessung an einer ProbeNachsorge
Durch den illegalen Umgang mit radioaktiven Stoffen oder deren bewusstem Einsatz zu Straftaten können Gefahren entstehen. Mit diesen Gefährdungen befasst sich der Bereich der sogenannten nuklearen Nachsorge. In Baden-Württemberg wurde zur Stärkung der dafür notwendigen Kompetenz ein Netzwerk für die Strahlenschutzfachleute des Landes geschaffen, das den Namen Kompetenzzentrum Strahlenschutz erhalten hat.
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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
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