Internationale Zusammenarbeit

   zum Landesportal   English  

Internationale Zusammenarbeit

IGKB - Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee
Die IGKB hat keine ausführende Vollzugsgewalt. Vielmehr kann sie nur die Anliegerstaaten im Hinblick auf zu treffende Maßnahmen beraten und Empfehlungen geben. Dafür verpflichten sich die Anliegerstaaten, die vorgeschlagenen Gewässerschutzmaßnahmen nach besten Kräften durchzusetzen, wobei das jeweilige innerstaatliche Recht Handlungsgrundlage ist.
Zum Internetangebot der IGKB

Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag
Die Deutsch-Österreichische Gewässerkommission geht zurück auf die Unterzeichnung des Deutsch-Österreichischen Wasserwirtschaftsvertrags im Reichssaal des Alten Rathauses in Regensburg im Jahre 1987. Sie wird deshalb auch Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag genannt. Vertragspartner sind Deutschland, Österreich und die Europäische Union. Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Österreich bei der Erfüllung grenzüberschreitender wasserwirtschaftlicher Aufgaben.

 
Unser kostbares Wasser
Seitenanfang Seite drucken

Baden-Württemberg: