Neckarwestheim (GKN) I

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Neckarwestheim (GKN) I

Am 6. August 2011 ist das dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (AtG) in Kraft getreten. Damit ist die Berechtigung zum Leistungsbetriebs der baden-württembergischen Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 erloschen.

Beim Kernkraftwerk Neckarwestheim Block I handelt es sich um einen Druckwasserreaktor mit 840 MW elektrischer Bruttoleistung. Im Folgenden erhalten Sie Angaben und Informationen zu folgende Themen:

Bild Neckarwestheim Block IAllgemeine Angaben zur Anlage
Hier finden Sie Angaben zur Bauart, zur Leistung, zum Baubeginn und allgemeine technischen Daten des Kernkraftwerks. Ebenfalls werden Betriebsdaten wie Verfügbarkeiten, Stillstände und Revisionen der letzten 3 Jahre dargestellt.
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Bild GenehmigungGenehmigung, Nachrüstungen und Änderungen
Hier finden Sie Angaben zur Betriebsgenehmigung sowie Angaben zu wichtigen Änderungs- und Nachrüstungsmaßnahmen.



Bild Ausrufezeichen Meldepflichtige Ereignisse
Hier finden Sie Erläuterungen zum Meldeverfahren, Angaben zur Anzahl der Meldepflichtigen Ereignisse und Kurzinformationen zu jedem ME bei GKN I.
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Bild Messvorrichtung zur Überwachung der EmissionEmission radioaktiver Stoffe
Hier finden Sie Informationen zu Abgaben radioaktiver Stoffe mit der Fortluft und mit dem Abwasser sowie die jeweiligen Grenzwerte.
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Bild DatenblattSicherheitsüberprüfung
Für das Kernkraftwerk GKN I wurden in den Jahren 1997 und 2007 Sicherheitsüberprüfungen vorgelegt. Hier finden Sie hierzu weitere Informationen.
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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
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