EU-Förderprogramm Life+ in Baden-Württemberg
Die "Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)" wurde am 9. Juni 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union L149/1 veröffentlicht.
Verordnung (EG) Nr. 614/2007
Life+ hat drei Teilbereiche:
- Natur und biologische Vielfalt
ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus/components/component_nat.htm
- Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus/components/component_env.htm
- Information und Kommunikation
ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus/components/component_info.htm
In Baden-Württemberg sind zuständig
- für "Naturschutz und biologische Vielfalt" das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Herr Bodo Krauß, Informationen hierzu: Themen - Naturschutz - Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg
- für "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Referat 14 - Frau Andrea Degner Postfach 10 34 39 70029 Stuttgart Tel.: (0711) 126-2719 Fax: (0711) 126-2878 andrea.degner@um.bwl.de
- Im Bereich "Information und Kommunikation" richtet sich die Zuständigkeit nach den Inhalten des jeweiligen Antrags. Bitte wenden Sie sich an einen der Ansprechpartner für nähere Informationen.
Der Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen wurde am 19. Februar 2013 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
Sie finden alle erforderlichen Unterlagen auf den Internetseiten der EU-Kommission unter
ec.europa.eu/environment/life/.
Informationen über LIFE+ enthält auch der Newsletter, der kostenlos abonniert werden kann: Newsletter abonnieren