EU-Förderprogramm Life+ in Baden-Württemberg
Die "Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)" wurde am 9. Juni 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union L149/1 veröffentlicht.
Verordnung (EG) Nr. 614/2007
Life+ hat drei Teilbereiche:
- Natur und biologische Vielfalt
ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus/components/component_nat.htm
- Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus/components/component_env.htm
- Information und Kommunikation
ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus/components/component_info.htm
In Baden-Württemberg sind zuständig
- für "Naturschutz und biologische Vielfalt" das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Herr Bodo Krauß, Informationen hierzu: Themen - Naturschutz - Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg
- für "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Referat 14 - Frau Andrea Degner Postfach 10 34 39 70029 Stuttgart Tel.: (0711) 126-2719 Fax: (0711) 126-2878 andrea.degner@um.bwl.de
- Im Bereich "Information und Kommunikation" richtet sich die Zuständigkeit nach den Inhalten des jeweiligen Antrags. Bitte wenden Sie sich an einen der Ansprechpartner für nähere Informationen.
Die Antragsrunde für 2011 ist geschlossen.
Der Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen wird voraussichtlich zwischen dem 15. Februar und 15. März 2012 ergehen.
Sie finden den Aufruf und alle - für den Aufruf verbindlichen - Unterlagen auf den Internetseiten der LIFE-Unit unter ec.europa.eu/environment/life/.
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