»Novelliertes Naturschutzrecht – Auswirkungen auf die Praxis«

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»Novelliertes Naturschutzrecht – Auswirkungen auf die Praxis«

Fokus: Naturerlebnisland Baden-Württemberg
Fortbildungsveranstaltung für die Naturschutzverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR)* für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen
Anmelde-Nr. 5 TE-1 (2010)
Termin 23.02.2010, 10:00–17:00 Uhr
Ort 70182 Stuttgart, Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, Kernerplatz 10 (Stadtkreis Stuttgart)
Teilnehmerkreis Vertreter der hauptamtlichen Naturschutzfachkräfte aus den Stadt- und Landkreisen, der Regierungspräsidien und der Landesanstalt für Umwelt-, Messungen und Naturschutz (geschlossene Veranstaltung)
Tagungsleitung Sabrina Temme, Umweltakademie und Dr. Dietwalt Rohlf, MLR
Teilnehmerzahl 80
Beginn , 10:00 Uhr
Ende , 17:00 Uhr
Tagungsgebühr entfällt
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Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 19. Juni 2009 die Materie des Naturschutzrechts novelliert. Das neue Bundesnaturschutzgesetz tritt am 1. März 2010 Kraft. Damit existiert erstmalig ein unmittelbar und bundeseinheitlich geltendes Gesetz für den Naturschutz, das in weiten Teilen das Naturschutzrecht der Länder außer Kraft setzt.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ergeben sich zahlreiche Änderungen in der bisherigen Rechtslage. Neben einer neuen Akzentuierung in den Zielen beinhaltet das Gesetz vor allem Neuerungen bei der Eingriffsregelung, aber auch im Artenschutz. Die wesentlichsten Neuerungen und insbesondere die Wechselwirkungen von Bundes- und Landesrecht sowie die weiter gültigen Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes werden bei der Veranstaltung ausführlich dargelegt.


Ziele/Schwerpunkte:
  • Fortbildung und Qualifizierung der Bediensteten in der Naturschutzverwaltung;
  • Vermittlung der wesentlichsten Änderungen des novellierten Naturschutzrechts;
  • Hilfestellung für die Einarbeitung in die neue Rahmengesetzgebung;
  • Praxisbeispiele für den Umgang mit den neuen Rechtsbestimmungen.


* Referat Grundsatzfragen des Naturschutzes

 
Sitz der Umweltakademie im ehemaligen Dienstsitz des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss in seiner Zeit als Kultminister von Württemberg-Baden
Veranstaltungen/Fachtagungen
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