»Novelliertes Naturschutzrecht – Auswirkungen auf die Praxis«
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ergeben sich zahlreiche Änderungen in der bisherigen Rechtslage. Neben einer neuen Akzentuierung in den Zielen beinhaltet das Gesetz vor allem Neuerungen bei der Eingriffsregelung, aber auch im Artenschutz. Die wesentlichsten Neuerungen und insbesondere die Wechselwirkungen von Bundes- und Landesrecht sowie die weiter gültigen Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes werden bei der Veranstaltung ausführlich dargelegt.
Ziele/Schwerpunkte:
- Fortbildung und Qualifizierung der Bediensteten in der Naturschutzverwaltung;
- Vermittlung der wesentlichsten Änderungen des novellierten Naturschutzrechts;
- Hilfestellung für die Einarbeitung in die neue Rahmengesetzgebung;
- Praxisbeispiele für den Umgang mit den neuen Rechtsbestimmungen.
* Referat Grundsatzfragen des Naturschutzes