Betriebssicherheit, Gewerbeaufsicht
| Betriebssicherheit Betriebssicherheit ist die Sicherheit der Anlagen, Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel, die in gewerblichen Betrieben eingesetzt werden. Als Arbeitsmittel finden neben den „klassischen Arbeitsmitteln“ wie z. B. Hammer und Bohrmaschine auch chemische Stoffe und Zubereitungen Anwendung, deren Beschaffenheit für die Verwendung durch Arbeitnehmer sicher sein muss. Betriebssicherheit und die Sicherheit von Gefahrstoffen hat der Gesetzgeber in der „Betriebssicherheitsverordnung“, der „Gefahrstoffverordnung“ und der „Biostoffverordnung“ geregelt. Zum Themenbereich |
![]() | Gewerbeaufsicht Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für den Lärmschutz enthalten. Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeits- und Umweltschutz werden von den 44 Stadt- und Landkreisen wahrgenommen. Auch die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sind in diesem Aufgabenfeld tätig. Zum Themenbereich |
