Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Plenarsitzung am 26.11.2009 gemäß § 3c Wassergesetz den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie für die Bearbeitungsgebiete Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau einstimmig zugestimmt.