Hinweise zur Antragsstellung

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg  

Hinweise zur Antragsstellung

1. Machen Sie sich bitte zuerst mit den Förderbedingungen vertraut, bevor Sie eine Entscheidung darüber treffen, für welche Maßnahme(n) Sie einen Förderantrag stellen wollen.

Bitte achten Sie darauf, die für Sie zutreffenden Antragsformulare zu verwenden: kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen oder andere Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Nichtwohngebäuden: "Allgemeines Programm", Kommunen und Kommunale Mehrheitsgesellschaften: "Kommunales Programm", Vereine: "Programm für Vereine" oder "Allgemeines Programm"!

2. Bitte füllen Sie im "CO2-Minderungsprogramm" in jedem Fall das Antragsformular mit den Basisangaben vollständig aus.

3. Im dritten Schritt können die jeweils zutreffenden Antragsformulare/Anlagen heruntergeladen und – gegebenenfalls nach Beratung mit Ihrem Fachplaner oder anderen – ausgefüllt werden. 

4. Falls Sie einen Antrag auf Förderung als Modellprojekt (im Teilprogramm "Modellprojekte") stellen möchten, schicken Sie der KEA im ersten Schritt eine formlose Projektskizze zu. Diese sollte - auf nicht mehr als drei Seiten - die wichtigsten technischen und ökonomischen Informationen und Daten zum Projekt enthalten und dient als Grundlage für eine erste, prinzipielle Beurteilung durch das Ministerium. Bei einer grundsätzlich positiven Einschätzung der Förderfähigkeit des Vorhabens wird die KEA dann wegen des weiteren Vorgehens auf Sie zukommen.

5. Fügen Sie Ihrem Antrag in jedem Fall Angebote bei, um die von Ihnen angegebenen Investitionen zu belegen.

6. Die vollständig ausgefüllten - wenn handschriftlich, dann bitte lesbar! - und unterschriebenen Antragsunterlagen sind in einfacher Ausfertigung auf dem Postweg einzureichen bei den jeweils in den Förderbedingungen genannten Adressaten. Dazu kann das vorbereitete Adressfenster (jeweils letzte Seite der Antragsformulare) genutzt werden. Sie erleichtern die weitere Bearbeitung, wenn Sie die Formulare nicht tackern!

7. Von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes bitten wir abzusehen. Änderungen oder Ergänzungen zu Ihren Antragsunterlagen sollten Sie wenn, dann nur in schriftlicher Form nachreichen.

Bitte beachten Sie: Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden! Unvollständige Angaben führen zwingend zu Rückfragen und damit zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung. Falls Sie Fragen zu den Antragsformularen haben, wenden Sie sich bitte an die KEA: info@kea-bw.de, Telefon 0800 664 90 95.

 
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