Leckage an einer Entlüftungsleitung des Volumenregelsystems im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I)

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Leckage an einer Entlüftungsleitung des Volumenregelsystems im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I)

Datum:
24.10.2009

Sachverhalt:
Bei einer Anlagenbegehung am 24.10.2009 wurde an einer Schweißnaht an einer Entlüftungsleitung eines Filterbehälters eine geringe Leckage festgestellt. Der Filterbehälter befindet sich vor einer von drei Pumpen des Volumenregelsystems. Das Volumenregelsystem erfüllt sowohl betriebliche als auch sicherheitstechnisch wichtige Aufgaben.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber:
Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers:
Sowohl der Deckel des Filterbehälters als auch der entsprechende Leitungsabschnitt wurden ausgetauscht.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg:
Das Volumenregelsystem erfüllt mehrere Funktionen in der Anlage GKN I. Das Volumenregelsystem bei GKN I hat drei parallel aufgestellte Pumpen von denen jede die erforderliche Funktion des Systems im Anforderungsfall erfüllt. Die geringfügige Leckage am Filterbehälter einer Pumpe hatte keinen Einfluss auf die Funktion des Volumenregelsystems. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Befundes ist daher sehr gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.

 
 

Baden-Württemberg: