Aktuelles
Willkommen bei Klimaschutz-Plus!
Seit August 2011 stehen wieder alle Teile des Allgemeinen Programms zur Verfügung, Antragsfrist ist hier der 31.03.2012. Im Kommunalen Programm wurden das kommunale CO2-Minderungsprogramm zum 31.10.2011 und das kommunalen Beratungsprogramm zum 30.11.2011 geschlossen. Anträge werden nicht mehr entgegen genommen. Anträge für Modellprojekte im Kommunalen Beratungsprogramm können weiterhin gestellt werden.
Die im laufenden Jahr zur Verfügung stehenden Mittel im Programm für Vereine (alle Teile) sind durch die eingegangenen Anträge ausgeschöpft. Weitere Anträge werden daher nicht mehr entgegen genommen. Eingetragene Vereine (e. V.) können seit Kurzem auch im Rahmen des Allgemeinen Programms Anträge stellen.
Ein weiterer Baustein in der Klimaschutz-Förderung in Baden-Württemberg ist das Programm "Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien". Die Förderrichtlinie hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Rahmen des Operationellen Programms für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Teil EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) erlassen. Die Richtlinie trat am 24.9.2007 in Kraft und ist bis zum 31.12.2013 befristet. Die Förderbedingungen zum Programm "Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien" (HuW-EFRE) wurden mit Datum vom 01.09.2010 durch eine leicht überarbeitete Version ersetzt. Unter anderem wurde die Förderobergrenze dabei auf 200.000 Euro erhöht. Die entsprechend überarbeiteten Antragsformulare werden in Kürze bereitgestellt.
Die Auswertungen der bisherigen Klimaschutz-Plus-Förderrunden können Sie hier als pdf-Datei herunterladen:
Auswertung der Programmrunde 2009
Auswertung der Programmrunde 2008
Auswertung der Programmrunde 2007
Auswertung der Programmrunde 2006
Auswertung der Programmrunde 2005
Auswertung der Programmrunde 2004
Auswertung der Programmrunde 2002/2003
(Stand: 03.11.2011)