Ausnahmen und Härtefälle
Darüber hinaus kann im Einzelfall eine unbillige Härte vorliegen, die eine Befreiung von der Pflicht begründet. Eine solche Befreiung können Sie ggf. bei der unteren Baurechtsbehörde beantragen. Eine unbillige Härte kann durch tatsächliche oder individuelle Umstände begründet sein. Darüber hinaus liegt sie regelmäßig vor, wenn die Gesamtkosten für die Installation einer Solaranlage aufgrund der Gegebenheiten am Haus einen Betrag von 2.000 Euro/m² Kollektorfläche übersteigen würde.
Wer überprüft die Vorgaben?
Nach dem Austausch der Heizungsanlage muss in der Regel innerhalb von drei Monaten der zuständigen unteren Baurechtsbehörde (meist das örtliche Bauamt) ein Nachweis vorgelegt werden, der die Erfüllung der Vorgaben durch einen Sachkundigen bestätigt. Sachkundige sind die Handwerker der einschlägigen Gewerbe, in aller Regel also der Handwerker, der Ihre Anlage eingebaut hat. Vordrucke zur Nachweisführung finden Sie auf dieser Seite.
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