Das können Sie alternativ tun...
![]() Fassaden-dämmung | Besonders gute Wärmedämmung Bestimmte Bauteile, z. b. Dach oder Außenwände können so gut gedämmt werden, dass sie besser sind als die Energieeinsparverordnung vorschreibt. Die Dämmwerte müssen die EnEV in bestimmtem Umfang übertreffen. |
Oder Sie kombinieren verschiedene Wärmeschutzmaßnahmen, und reduzieren den gesamten Wärmeverlust des Gebäudes. Die Anforderungen sind dann nach Gebäudealter gestaffelt. Ältere Gebäude müsssen weniger gut gedämmt werden als neuere.
Kraft-Wärme-Kopplung
Beziehen Sie Ihre Wärme aus einer Heizungsanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung, dann erfüllen Sie die Anforderung des EWärmeG ebenfalls, wenn der Gesamtwirkungsgrad der KWKAnlage mindestens 70 Prozent beträgt und eine Stromkennzahl von mindestens 0,1 erreicht wird.
![]() Anschluss an ein Fernwärmenetz | Fern-/Nahwärmenetz Sie genügen dem Gesetz, wenn Ihr Haus an ein Wärmenetz angeschlossen ist, das mit Kraft-Wärme-Kopplung oder mit erneuerbaren Energien arbeitet. |
Photovoltaik
Haben Sie sich für eine Photovoltaik-Anlage entschieden? Wenn daneben kein Platz mehr für eine solarthermische Anlage ist, gelten die Anforderungen des Gesetzes als ersatzweise erfüllt.
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Ausnahmen und Härtefälle

