Wen betrifft das neue Gesetz?

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Wen betrifft das neue Gesetz?

Das EWärmeG ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg und betrifft Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 austauschen. Für Neubauten gibt es auch eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Neue Wohngebäude, für welche das Bauverfahren zwischen April und Ende Dezember 2008 eingeleitet wurde, müssen die Vorgaben des EWärmeG Baden-Württemberg für Neubauten einhalten. Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz EEWärmeG in Kraft. Das EWärmeG Baden-Württemberg für Neubauvorhaben wurde durch das Bundesgesetz abgelöst. Für den Wohngebäudebestand findet das EWärmeG aber weiterhin Anwendung. Weitere Informationen zu Anforderungen bei Neubauvorhaben finden Sie unter dem Stichwort "Anforderungen für Neubauten".

Wenn Sie bereits in der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des EWärmeG am 1. Januar 2008) eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie im Sinne diese EWärmeG installiert haben und diese nutzen, sind Sie von den gesetzlichen Vorgaben befreit, und zwar unabhängig davon, ob Sie mit dieser Anlage 10 Prozent des Wärmeenergiebedarfs genau decken können. Der Gesetzgeber will an dieser Stelle diejenigen belohnen, die bereits in der Vergangenheit durch den Einsatz erneuerbarer Energien CO2 eingespart haben. Sie müssen dies ledigliclh gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen. Vordrucke finden Sie auf diesen Seiten.

Wann greift das Gesetz?

Das EWärmeG für Wohngebäude im Bestand gilt ab 1. Januar 2010. Grundsätzlich müssen Sie erst über eine Nutzung erneuerbarer Energien in ihrem Haus nachdenken, wenn Sie die zentrale Heizanlage austauschen, d. h. wenn der Kessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger ersetzt wird. Der Austausch einer Etagen-Heizung ist im Gegensatz zur Zentralheizung nicht betroffen, es sei denn alle Etagenheizungen werden durch eine Zentralheizung ersetzt.

Das EWärmeG gilt für alle beheizten Wohngebäude - auch Pflege- und Altenheime, ab 50 Quadratmeter Wohnfläche, vorausgesetzt sie werden in der Heizperiode von Oktober bis Ende April mindestens vier Monate genutzt.

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Erneuerbare Energien für Altbauten

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