Umweltorientierte Beschaffung für den Bürobereich
Die öffentliche Hand hat aufgrund ihrer Gemeinwohlverpflichtung eine besondere Verantwortung für den Schutz der Umwelt als natürlicher Lebensgrundlage. Dies gilt nicht nur für den sparsamen Umgang mit Energie, Wasser und Materialien sowie für eine umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, sondern bedeutet auch, dass bei der Beschaffung und Verwendung der von der öffentlichen Hand benötigten Bedarfsgegenstände und Rohstoffe verstärkt ökologische Kriterien zu berücksichtigen sind. Da ein bedeutender Teil der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage von der öffentlichen Hand kommt, ist der kostensenkende Effekt einer verstärkten öffentlichen Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten nicht zu unterschätzen. Der aktualisierte Leitfaden "Umweltorientierte Beschaffung von Gebrauchsgütern und Verbrauchsgütern im Bürobereich" unterstützt die Beschaffungsstellen in ihrer täglichen Arbeit. Der Leitfaden steht zum Download zur Verfügung.
Umweltorientierte Beschaffung für den Bürobereich