Elektromagnetische Felder
Elektromagnetische Felder zählen zur "nicht-ionisierenden Strahlung". Akute Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Reizströme bei niederfrequenten Feldern oder durch Wärmewirkungen bei hochfrequenten Feldern können nur bei sehr starken Feldern auftreten, wie sie im Alltag normalerweise nicht vorkommen. Zum Schutz und zur Vorsorge gegen derartige Gefährdungen bestehen in Deutschland gesetzliche Immissionsgrenzwerte. Entsprechenden Anlagen (z.B. Hochspannungsleitungen oder Sendeanlagen) sind so auszulegen, dass diese Grenzwerte eingehalten werden.
Auch Licht ist elektromagnetischer Natur und wird von daher im gleichen Zusammenhang behandelt.
Künstliche Lichtquellen werden in unserer Gesellschaft heute in großem Umfang eingesetzt. Sie ermöglichen dem Menschen auch nachts ein sicheres und angenehmes Leben. Zu beachten ist jedoch, dass das von den vielfältigen Lichtquellen ausgehende Licht auch zur Umweltbelastung durch "Lichtverschmutzung" wie Blendung und Aufhellungen führen kann, die die natürliche Himmelssichtbarkeit herabsetzt.
Zum Schutz des Menschen vor belästigenden Lichtimmissionen in seinem Privatbereich bestehen Immissionsrichtwerte, die von gewerblichen Anlagen wie z.B. Lichtwerbeanlagen oder Flutlichtleuchten eingehalten werden müssen. Darüber hinaus sind Hinweise zum Schutz der Tierwelt vor Lichtimmissionen zu beachten.
Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz) führt zur Unterstützung des Umweltministeriums Messungen durch, erstellt Prognosen und beurteilt Vorhaben bezüglich elektromagnetischer Felder.