Betriebssicherheit und Gefahrstoffe
Mit der Bekanntmachung der Landesregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom 31.05.2011 wurde neben dem Aufgabengebiet des organisatorischen und sozialen Arbeitsschutzes auch das Aufgabengebiet des technischen Arbeitsschutzes dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zugewiesen.
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsschutz leicht gemacht
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung
- Baustellenverordnung
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Druckluftverordnung
- Lärm- und Vibrationsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
Das Informationsangebot des Sozialministeriums zu o. g. Verordnungen finden Sie hier.
Der Wortlaut des Arbeitsschutzgesetzes, aller genannten Verordnungen zu Betriebssicherheit, Gefahrstoffe und Arbeitsschutz sowie zum Sprengstoffrecht können über die Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht eingesehen werden.