Betriebssicherheit und Gefahrstoffe

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Betriebssicherheit und Gefahrstoffe

Betriebssicherheit ist die Sicherheit der Anlagen, Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel, die in gewerblichen Betrieben eingesetzt werden. Als Arbeitsmittel finden neben den „klassischen Arbeitsmitteln“ wie z. B. Hammer und Bohrmaschine auch chemische Stoffe und Zubereitungen Anwendung, deren Beschaffenheit für die Verwendung durch Arbeitnehmer sicher sein muss. Betriebssicherheit und die Sicherheit von Gefahrstoffen hat der Gesetzgeber in der „Betriebssicherheitsverordnung“, der „Gefahrstoffverordnung“ und der „Biostoffverordnung“ geregelt.


Mit der Bekanntmachung der Landesregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom 31.05.2011 wurde neben dem Aufgabengebiet des organisatorischen und sozialen Arbeitsschutzes auch das Aufgabengebiet des technischen Arbeitsschutzes dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zugewiesen.

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsschutz leicht gemacht
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Druckluftverordnung
  • Lärm- und Vibrationsverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung

Das Informationsangebot des Sozialministeriums zu o. g. Verordnungen finden Sie hier.

Der Wortlaut des Arbeitsschutzgesetzes, aller genannten Verordnungen zu Betriebssicherheit, Gefahrstoffe und Arbeitsschutz sowie zum Sprengstoffrecht können über die Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht eingesehen werden.


 
Zyklon in einem Zementwerk
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