Freier Warenverkehr in Europa
Um den freien Warenverkehr zu unterstützen, hat die Europäische Union einen – auch im Vergleich zu anderen Wirtschaftsräumen – sehr innovativen Ansatz gewählt. Beim EU-Konzept für das Inverkehrbringen von Produkten und deren Konformitätsbewertung handelt es sich um den sogenannten New-Approach-Ansatz. Er setzt auf die Eigenverantwortung des Herstellers. Die Unternehmen erhalten damit den notwendigen Freiraum, um in einer Zeit des weltweit verstärkten Wettbewerbs zu bestehen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, also die Spielregeln für den freien Warenverkehr, werden durch die europäische Rechtssetzung in Form von Richtlinien und Verordnungen gebildet. In den letzten Jahren ist eine Vielzahl solcher Richtlinien und Verordnungen auf europäischer Ebene erlassen worden. Hierin werden allgemeine Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, die Energieeffizienz aber auch zum Schutz des Klimas und der Umwelt, sowie die Verpflichtung zur Durchführung von Marktüberwachung festgelegt.
Wie funktioniert die Marktüberwachung?
Den Freiheiten des Binnenmarktes auf der einen Seite stehen Unkenntnis, Unsicherheit und die Versuchung des Missbrauchs auf der anderen Seite gegenüber. Umso wichtiger ist die Rolle der Marktüberwachung. Seit 1987 wurden nach und nach eine Vielzahl europäischer Richtlinien mit dem Ziel erlassen, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten anzugleichen. Die EU-Mitgliedstaaten setzen diese EU-Regelungen (vergleichbar mit Gesetzen) in nationales Recht um. Beim technischen Verbraucherschutz gibt die EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit den Takt vor: Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Marktüberwachung. Als bundesdeutsche Dachvorschrift regelt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz die Befugnisse der Behörden. Sie reichen vom Durchführen von Ermittlungen bis hin zur Vernichtung von Produkten.
Seit dem 09. Juli 2008 gibt es in der Europäischen Union eine Verordnung zur Regelung der europäischen Marktüberwachung. Der offizielle Titel lautet: Verordnung Nr. 765/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten.
Um die gleichwertige und einheitliche Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der europäischen Gemeinschaft zu gewährleisten, führt diese Verordnung einen Rahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung ein, indem sie Mindestanforderungen vor dem Hintergrund der von den Mitgliedstaaten zu erreichenden Ziele und einen Rahmen für die Verwaltungszusammenarbeit festlegt, der auch den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten umfasst.
Für den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit technischer Produkte ist es ebenso wie für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes besonders wichtig, dass die zuständigen Behörden sowohl auf nationaler als auch auf grenzüberschreitender Ebene durch den Austausch von Informationen und durch die Untersuchung sowie Unterbindung von Verstößen zusammenarbeiten, und zwar bereits vor dem Inverkehrbringen gefährlicher Produkte, indem sie vor allem in Seehäfen stärkeres Augenmerk auf deren Identifizierung legen. Verbraucherschutzbehörden sollen auf nationaler Ebene mit Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten und mit ihnen Informationen über Produkte austauschen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte.
Die sechs Säulen der Marktüberwachung in Deutschland
Eine wirksame Marktüberwachung muss angesichts der Warenvielfalt Prioritäten setzen. Orientierung bieten sechs Säulen, auf denen hierzulande die Marktüberwachung aufbaut.
• Marktüberwachungskonzept
Eine wirksamere Überwachung soll über ein arbeitsteiliges Vorgehen der zuständigen Behörden erreicht werden. Ziele des Konzeptes sind: Mängelschwerpunkte aufdecken, Warenströme verfolgen, Überwachungsprogramme aufstellen, durchführen und regelmäßig anpassen.
• Informations- und Kommunikationssystem ICSMS
Dieses internetunterstützte System erhöht die Effizienz der Marktüberwachung. Das ICSMS (Information and Communication System for Market Surveillance) wurde mit finanzieller Unterstützung der EU von Deutschland unter Federführung des Umweltministeriums Baden- Württemberg mit europäischen Partnern entwickelt. Die schnelle Informations- und Kommunikationsplattform wird inzwischen von über 1.800 Nutzern aus ca. 400 Behörden genutzt. Im behördlichen Teil sind derzeit Informationen zu mehr als 40.000 Produkten dokumentiert. Der öffentliche Teil unter www.icsms.org steht Verbrauchern zur Verfügung. Neben Produktinformationen ist hier vor allem die Suchfunktion nach zuständigen Marktüberwachungsbehörden sehr nützlich.
• Veröffentlichung von Informationen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht über www.baua.de vollziehbare behördliche Anordnungen. Darüber hinaus besteht für die Marktüberwachungsbehörden die grundsätzliche Pflicht, Informationen über gefährliche Verbraucherprodukte zu veröffentlichen. Dies geschieht über das erwähnte ICSMS. Der mündige Bürger hat so die Chance, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er ein Produkt erwerben will oder nicht.
• Die Handlungshilfe „Marktüberwachung“
Den einheitlichen Vollzug soll die vom Arbeitsausschuss Marktüberwachung erarbeitete „Handlungshilfe Marktüberwachung“ gewährleisten. Sie ist im Internet unter lasi.osha.de/de/gfx/publications/publications.php als Leitfaden LV 36 hinterlegt.
• Richtlinienvertreter
Um die Zusammenarbeit in Europa zu koordinieren, wurden richtlinienbezogene Strukturen geschaffen. So hat in Deutschland der Bundesrat Ländervertreter benannt, die von der Bundesregierung zu Verhandlungen in den EU-Gremien hinzugezogen werden, wenn durch europäische Rechtsakte Angelegenheiten oder Interessen der Länder berührt sind. Eine Liste der Richtlinienvertreter befindet sich im Internet Portal der BAuA und kann über die Suchfunktion angesteuert werden.
• Der Arbeitsausschuss Marktüberwachung
In Deutschland wurde von den Bundesländern zur Koordinierung der Marktüberwachung der Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) eingerichtet. Die länderübergreifende Zusammenarbeit trägt entscheidend dazu bei, dass behördliche Ressourcen optimal genutzt und Doppelarbeiten vermieden werden.