In Grenznähe zu Baden-Württemberg liegen mehrere Kernkraftwerke. Für die Überwachung der Kernkraftwerke im angrenzenden Ausland sind die nationalen Behörden von Frankreich bzw. der Schweiz zuständig. Die Zuständigkeit für die Aufsicht und Genehmigung bei den Kernkraftwerken auf bayerischem und hessischem Gebiet liegt bei den dortigen Landesbehörden.
Das Land Baden-Württemberg hat ein großes Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit den für die Kernenergieüberwachung und den Katastrophenschutz zuständigen Stellen. Die Zusammenarbeit umfasst den Informationsaustausch zu Sicherheitsvorkehrungen in den Kernkraftwerken, den Datenaustausch bei der Überwachung der Abgaben radioaktiver Stoffe sowie die Planung und die Abstimmung von Vorkehrungen in kerntechnischen Notfällen. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um die Sicherheitsinteressen des Landes und der Bevölkerung in der Umgebung der Kernkraftwerke wahren zu können.
| Inland Auf deutschem Staatsgebiet liegen in Grenznähe zu Baden-Württemberg das bayerische Kernkraftwerk Gundremmingen sowie das hessische Kernkraftwerk Biblis. Mehr |
| Ausland
In unmittelbarer Grenznähe zu Baden-Württemberg befinden sich das französische Kernkraftwerk Fessenheim sowie die schweizerischen Kernkraftwerke Leibstadt und Beznau. Das schweizerische Kernkraftwerk Gösgen befindet sich ca. 25 km von der Staatsgrenze entfernt. Mehr
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