Endlagerung

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Endlagerung

Beim Betrieb von Kernkraftwerken fallen abgebrannte Brennelemente an, die gemäß dem Atomgesetz entweder schadlos zu verwerten (Wiederaufarbeitung) oder als radioaktive Abfälle geordnet zu beseitigen sind (direkte Endlagerung). In Deutschland ist seit dem Verbot von Transporten abgebrannter Brennelemente die direkte Endlagerung der einzige zulässige Entsorgungsweg. Radioaktive Abfälle fallen sowohl beim Betrieb, bei der Stilllegung und dem Rückbau kerntechnischer Anlagen als auch in der Industrie, Forschung und Medizin an.

Informationen zur aktuellen Diskussion des Endlagersuchgesetzes finden Sie hier.

Bild Schacht Konrad
© Bundesamt für Strahlenschutz
In Deutschland
Die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen sowie von hochradioaktiven Abfällen in tiefen geologischen Schichten hat sich international als geeigneter Entsorgungsweg durchgesetzt. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Frage nach dem geeigneten Wirtsgestein. 
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Bild Mont Terri (Schweiz)
© www.mont-terri.ch
Im Ausland
Bei der Diskussion um die Entsorgung von radioaktiven Abfällen werden im Ausland schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie hochaktive Abfälle, abgebrannte Brennelemente und langlebige, mittelradioaktive Abfälle unterschieden. Die Standortwahl richtet sich nach den örtlichen geologischen Gegebenheiten.
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