Teil IV - Handlungsfelder und Massnahmen

    

Teil IV - Handlungsfelder und Massnahmen

Monitoring des IST-Zustandes
  • Im Jahre 2002 wurde von der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (neu: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)) ein Konzept zur Beobachtung der Umweltwirkungen von absichtlich freigesetzten gentechnisch veränderten Organismen vorgelegt. Das Konzept sieht vor, dass im Rahmen der medienübergreifenden Umweltbeobachtung auf Dauerbeobachtungsflächen des Landes neben botanischen und zoologischen auch molekularbiologische Untersuchungen an wild vorkommenden Pflanzen, die als natürliche Kreuzungspartner von gentechnisch veränderten Pflanzen in Betracht kommen, durchgeführt werden. Wesentlich hierbei ist, dass noch vor dem flächenhaften Anbau von transgenen Pflanzen in der Landwirtschaft die Beschreibung
    des Ist-Zustandes (die Baseline) erfolgt.

Erfassung der Umweltauswirkungen von transgenen Organismen im Bereich der grünen Gentechnik
  • In Baden-Württemberg ist die behördliche Beobachtung der Umweltwirkungen von gentechnisch veränderten Organismen bei der LUBW der medienübergreifenden Umweltbeobachtung angegliedert. Für die Umweltbeobachtung werden von der LUBW 19 Grünland-Dauerbeobachtungsflächen in 16 Naturräumen Baden-Württembergs unterhalten. Die Flächen liegen in Naturschutzgebieten und sind häufig von landwirtschaftlichen Anbauflächen umgeben. Zur Vegetation der Grünland-Dauerbeobachtungsflächen bestehen langjährige Datenreihen. Diese Dauerbeobachtungsflächen bilden das Basismessnetz für die Beobachtung der Umweltwirkungen von gentechnisch veränderten Organismen in Baden-Württemberg. Darüber hinaus können, bei Realisierung eines bundesweiten Biodiversitätsmonitorings,
    diese Dauerbeobachtungsflächen in ein bundesweites Flächennetz zur Erfassung der Umweltwirkungen von transgenen Organismen integriert werden.
  • Derzeit werden von der LUBW in Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim Untersuchungen zum Ist-Zustand vor Freisetzung und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Dauerbeobachtungsflächen des Landes durchgeführt.

Sicherstellung der Koexistenz der verschiedenen Anbauformen in der baden-württembergischen Landwirtschaft
  • Das Nebeneinander gentechnikfreier und Gentechnik verwendender Landwirtschaft braucht klare Regeln für die Kennzeichnung von Saatgut, den Anbau und die Haftung. Koexistenz funktioniert nur auf der Grundlage von gegenseitigem Vertrauen und von Toleranz. Beides setzt Transparenz voraus. Das MLR beteiligt sich daher seit dem Frühjahr 2006 am „Forschungsprogramm zur Sicherung der Koexistenz gentechnikfreier und Gentechnik verwendender Landwirtschaft“, um offene Fragen, z. B. zu Abstandsregelungen, praxisgerecht zu klären. Die Federführung hat die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig.



 
Technik und Risikovorsorge

Baden-Württemberg: