Teil II - Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume
chemische Industrie als Hersteller und die Importeure, sondern auch die Anwender der chemischen Stoffe, also weite Industrie- und
Gewerbebereiche.
In gleicher Weise sind durch die Seveso-II-Richtlinie (und deren durch die Störfall-Verordnung erfolgte Umsetzung in nationales Recht) weite Bereiche der Industrie und des Gewerbes vom Anlagensicherheitsrecht betroffen.
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