Teil II - Ziele
Die Landesregierung hat sich im Umweltplan 2000 dafür eingesetzt, dass die vom Einsatz gefährlicher Stoffe in Industrie und Haushalten ausgehenden Risiken für Mensch und Umwelt minimiert werden. Sie setzt sich auch künftig dafür ein, den Umgang mit gefährlichen, giftigen oder ökologisch schädlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen umweltgerecht zu gestalten.
Hierzu ist erforderlich, das Stoffwissen vor allem zu den bereits auf dem Markt befindlichen Altstoffen zu vervollständigen. Darüber hinaus ist es eine zentrale Aufgabe der chemischen Industrie, bei der Neu- und Weiterentwicklung von Produkten sich weiterhin und verstärkt darum zu bemühen, dass die Stoffe bei einer Freisetzung in die Umwelt nicht akkumulierbar oder leicht abbaubar sind.
Die Landesregierung sieht darüber hinaus in der Substitution toxikologisch oder ökotoxikologisch bedenklicher Stoffe Chancen für innovative Betriebe, da deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden kann. Dabei ist Voraussetzung, dass eine ubstitution erst dann erfolgt, wenn ausreichend geprüfte Alternativen zur Verfügung stehen.
Im Hinblick auf die Störfall-Verordnung unterstützt die Landesregierung das sehr wichtige und sensible Ziel, Mensch und Umwelt vor Auswirkungen größerer Unfälle zu schützen.
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