Teil I - Ausgangslage
Bild vergrößern
Der weltweite Strombedarf wird zu knapp zwei Dritteln aus fossilen Energieträgern gewonnen. Über ein Drittel wird CO2-frei etwa hälftig durch die Kernenergie und durch die erneuerbaren Energien (vor allem Wasserkraft) abgedeckt. Gegenwärtig wird in 31 Ländern der Erde in ca. 440 Kernkraftwerken Strom erzeugt. In der Europäischen Union beträgt der Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung derzeit 30 %. Die Kernenergie wird vor allem in den führenden Industrienationen auch zukünftig eine wichtige Rolle bei der Stromversorgung spielen. So wurde in den USA inzwischen bei fast der Hälfte der 104 in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke die Laufzeit um 20 auf 60 Jahre erhöht und die Genehmigung von zwei neuen Kernkraftwerken beantragt. In Kanada haben drei vom Netz genommene Reaktoren ihren Betrieb wieder aufgenommen. In Westeuropa setzt insbesondere Frankreich auf die weitere Nutzung der Kernenergie und hat die Errichtung eines neuen Kernkraftwerks mit dem sog. EPR (European Pressurized Water Reactor - Europäischer Druckwasserreaktor) beschlossen. Dieser wird zurzeit bereits in Finnland gebaut.
Ebenso hält sich Großbritannien den Weg für die weitere Nutzung der Kernenergie offen. Die Internationale Atomenergiebehörde IAEA geht davon aus, dass in den nächsten 15 Jahren weltweit (mit Schwerpunkt Ostasien) mindestens 60 Kernkraftwerke in Betrieb gehen. Die natürlichen Reserven an Uran und die technischen Aufarbeitungsmöglichkeiten lassen, wie im Umweltplan 2000 beschrieben, eine langfristige weltweite Nutzung der Kernenergie zu.
Abb. 1: Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg 2005 (nach Energieträgern) (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)
Die Kernenergie ist auch in Deutschland und noch mehr in Baden-Württemberg nach wie vor ein wichtiger Energieträger (vgl. Abbildungen 1 und 2). So liegt ihr Anteil an der Stromerzeugung in Deutschland derzeit bei ca. 27 %. In Baden-Württemberg beträgt der Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung zurzeit etwa 51 %, was einem Anteil von 27 % am Primärenergieverbrauch entspricht.
Die Kernkraftwerke in Baden-Württemberg produzieren zuverlässig Strom in der sogenannten Grundlast, leisten einen bedeutenden Beitrag zur Versorgungssicherheit und mindern die Importabhängigkeit im Energiebereich. Darüber hinaus vermeidet die Stromerzeugung aus der Kernenergie CO2-Emissionen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaschutzziele.
Primärenergieverbrauch in Baden-Württemberg 2003 (nach Energieträgern) (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)
Bei der Nutzung der Kernenergie ist ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Der Sicherheit der Anlagen während des Betriebs, aber auch während der Stilllegung und beim Abbau kommt wesentliche Bedeutung zu. Eine weitere Voraussetzung für die Nutzung der Kernenergie ist die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente. Dabei muss gewährleistet sein, dass für die heutige Bevölkerung und für die künftigen Generationen die Strahlenbelastung, die durch die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente verursacht werden kann, innerhalb der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenbelastung liegt. Um dies sicherzustellen, verfolgt man weltweit die geologische Tiefenlagerung, insbesondere der hochradioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente.
Das Atomgesetz verbietet seit dem 1. Juli 2005 den Transport abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung, so dass heute nur noch die Entsorgung abgebrannter Brennelemente durch direkte Endlagerung möglich ist. Da es in Deutschland noch kein entsprechendes Endlager gibt, wurden die Kernkraftwerksbetreiber verpflichtet, die abgebrannten Brennelemente bis zu ihrer sicheren Endlagerung an den Standorten der Kernkraftwerke sicher zwischenzulagern. In Baden-Württemberg sind diese „Standort-Zwischenlager“ bei den Kernkraftwerken
Philippsburg und Neckarwestheim bereits in Betrieb genommen, für das Kernkraftwerk Obrigheim beantragt worden.
In Deutschland ist der Ausstieg aus der Kernenergienutzung inzwischen gesetzlich verankert. Das Atomgesetz weist den Kernkraftwerken eine bestimmte, an einer Regellaufzeit von 32 Jahren bemessene Reststrommenge zu, nach deren Produktion die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erlischt. Da der Zeitpunkt der Abschaltung an die tatsächlich produzierte Strommenge geknüpft ist, kann er von dieser Regellaufzeit abweichen. Zudem können zwischen den einzelnen Kernkraftwerken Strommengen übertragen werden. Neue Kernkraftwerke
dürfen dagegen nicht mehr genehmigt werden.
Infolge dieser Festlegung ging das Kernkraftwerk Obrigheim im Mai 2005 vom Netz. Folgen sollen das Kernkraftwerk Neckarwestheim I im Jahr 2009, das Kernkraftwerk Philippsburg 1 im Jahr 2012, das Kernkraftwerk Philippsburg 2 im Jahr 2018 und das Kernkraftwerk Neckarwestheim II im Jahr 2022. Das Kernkraftwerk Obrigheim soll in den nächsten Jahren abgebaut werden. Der dazu nach dem Atomgesetz erforderliche Genehmigungsantrag wurde Ende des Jahres 2004 beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gestellt. Ende des Jahres 2006 wurde die Übertragung einer Elektrizitätsmenge vom Kernkraftwerk Neckarwestheim II auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim I beantragt, darüber entscheidet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Bild vergrößern
Die im Umweltplan genannten Maßnahmenschwerpunkte wurden durch das Land konsequent verfolgt und werden auch künftig fortgesetzt. Die Sicherheit der bestehenden kerntechnischen Anlagen wird durch die staatliche Aufsicht sichergestellt, die überwacht, dass die Kernkraftwerksbetreiber ihrer Verantwortung für den sicheren Betrieb der Kraftwerke nachkommen. Erkenntnisse aus Sicherheitsüberprüfungen und aus der Auswertung von Vorkommnissen und Befunden wurden konsequent für Sicherheitsverbesserungen in den Kernkraftwerken eingesetzt.
Die im Lande vorhandenen Mess- und Informationssysteme zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt und zur Umgebungsüberwachung der kerntechnischen Anlagen wurden ausgebaut und an die großräumige bundesweite Überwachung angeschlossen. Außerdem verliefen die bis zum 01.07.2005 durchgeführten Transporte abgebrannter Brennelemente ohne Gefährdung der Beschäftigen und der Bevölkerung.
weiter:Ziele