Erhaltung der in Baden-Württemberg vorkommenden Lebensraumtypen in ausreichender Größe und Qualität
- Das Land erarbeitet die fachlichen Grundlagen für die Auswahl der für einen Biotopverbund geeigneten Flächen. Diese dienen den natürlichen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Populationen von Tier- und Pflanzenarten (Austausch) und Wanderungsprozessen (Ausbreitung).
- Das Land wird naturraumspezifische Schutzgebiets- und Entwicklungskonzepte aufstellen, um die fachliche Grundlage für die Ausweisung von Schutzgebieten und für die Sicherung von Verbundflächen zu erarbeiten. Dabei sollen auch die internationalen Naturschutzvereinbarungen wie die Ramsar-Konvention umgesetzt und auf Grundlage der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie in das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000" eingebracht werden.
- Das Land beabsichtigt, die durch die Naturschutzgesetznovelle hinzugekommenen Biotope zu kartieren und die vorhandene Biotopkartierung zu aktualisieren. Durch elektronisch gestützte Datenbearbeitung bei den unteren Naturschutzbehörden sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Daten aus der Biotopkartierung verstärkt bei anderen Vorhaben berücksichtigen zu können.
- Die Ausweisung von Schutzgebieten und die Schaffung von Verbundstrukturen muss von einem effizienten Management und Monitoringsystem der Schutzgebiete begleitet werden. Die biologische Umweltbeobachtung soll ausgebaut und ein zentrales, landesweites Monitoringsystem aufgebaut werden. Dieses Monitoringsystem soll auch dazu dienen, die vielfältigen Anforderungen der EU an die
Berichterstattung über die Entwicklung der Natura-2000-Gebiete zu erfüllen.
- Der Landesentwicklungsplan 2002 legt als Bestandteile zur Entwicklung eines ökologisch wirksamen großräumigen Freiraumverbunds überregional bedeutsame naturnahe Landschaftsräume fest, zu denen die Natura-2000-Gebiete, Gebiete mit überdurchschnittlicher Dichte schutzwürdiger Biotope, unzerschnittene großflächige Räume und Gewässer mit besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
gehören. In den Regionalplänen werden dazu regionale Grünzüge, Grünzäsuren und Gebiete für besondere Nutzungen im Freiraum als raumordnerische Ziele festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. Die Gemeinden ergänzen die landes- und regionalplanerisch ausgewiesenen Gebiete des Freiraumverbunds im Rahmen der Bauleitplanung. Fachplanerische Schutzgebiete werden in den Freiraumverbund einbezogen.
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